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Teildienstfähigkeit von Lehrkräften richtig erfassen
Verfasst: Montag 14. September 2026, 14:21
von BKTM_HRI
Bei uns sind mehrere Lehrkräfte teildienstfähig. Sie arbeiten mit einer (von der BezReg auf Empfehlung des Amtsarztes) bestimmten Anzahl von Stunden, werden für diese Anzahl von Stunden bezahlt und bekommen eine Zulage aufgrund der Erkrankung.
Laut heruntergeladener Vorgabe-Datei sind sie unterschiedlich erfasst.
Darf ich davon ausgehen, dass ich als Beschäftigungsart "T" wie bei einer anderen Teilzeitbeschäftigung eintrage?
Und die festgelegten Sollstunden eintrage?
D.h. es gibt kein besonderes Rechtsverhältnis und keine besondere Beschäftigungsart für teildienstfähige Lehrkräfte?
Re: Teildienstfähigkeit von Lehrkräften richtig erfassen
Verfasst: Montag 14. September 2026, 14:23
von Jochen Torspecken
Es gibt eine Minderleistung zur "Wiedereingliederung".
Den Umgang kann ich gerade nicht nachschauen.
Re: Teildienstfähigkeit von Lehrkräften richtig erfassen
Verfasst: Montag 14. September 2026, 15:04
von IT.NRW Aufbereitung
Was Herr Torspecken sagt ist richtig, die Minderleistung hat die Nummer 260.
Alternativ, falls es keine klassiche Wiedereingliederung ist, bietet sich auch die Minderleistung 300 "Sonstige Ermäßigung aus persönlichen Gründen" (Fußnote: Mit Genehmigung der Schulaufsicht) an.
Was wichtig ist: Das Rechtsverhältnis, die Beschäftigungsart sowie das Pflichtstunden-Soll bleiben für die Lehrkräfte so wie vorher (bei einer kompletten Dienstfähigkeit)
Re: Teildienstfähigkeit von Lehrkräften richtig erfassen
Verfasst: Montag 14. September 2026, 15:30
von BKTM_HRI
Wiedereingliederung in Teilzeit ist im Normalfall auf einige Wochen bzw. maximal 6 Monate begrenzt. Diese trage ich in dem von der Bezirksregierung für den Stichtag der Statistik zutreffenden Umfang mit Nummer 260 ein.
Beispiel:
14.09. - 27.09. 6 Stunden pro Woche
28.09. - 11.10. 12 Stunden pro Woche
12.10. - 25.10. 18 Stunden pro Woche
ab 26.10. wieder volle Stelle
Dann trage ich für den 15. Oktober 7,5 Stunden Wiedereingliederung 260 ein.
Die Teildienstfähigkeit ist jedoch eine langfristige / unbefristete (?) Veränderung aufgrund von chronischen Erkrankungen. Hierbei wird uns von der Bezirksregierung eine veränderte Sollstundenzahl mitgeteilt. Die Vergütung ändert sich auch. Daher meine Frage, ob sich nicht auch die Beschäftigungsart ändern müsste.