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Schüler ohne Abschluss, nicht beschulbar
Verfasst: Dienstag 1. September 2026, 17:46
von L. Westermann
Guten Tag,
wir hatten einen Schüler, der mehrere Jahre lang dauerhaft krank geschrieben und nicht beschulbar war. Er wurde Jahr für Jahr in die nächste Jahrgangsstufe gebracht. Nun hat er uns kurz vor Ende des vergangenen Schuljahres in der 10. Klasse verlassen, mit erfüllter Vollzeit-Schulpflicht, aber ohne Schulabschluss.
Wie bringe ich diesen Fall korrekt in die Statistik? Mit erfüllter Schulpflicht und ohne Abschluss geht das eigentlich nicht, oder?
Re: Schüler ohne Abschluss, nicht beschulbar
Verfasst: Dienstag 1. September 2026, 18:40
von Frodermann
Mit erfüllter Schulpflicht und ohne Abschluss geht das eigentlich nicht, oder?
Das kommt in anderen Schulformen eher vor. Abschlussbedindungen für den Erwerb von Abschlüssen am Gymnasium finden sich in der APO SI ab §40 (erst E/ESA), dann über 41 und 42 steigend. War jemand ab Klasse 8 durchgehend krankgeschrieben sind keine dieser Bedingungen erfüllt worden (ob eine eventuell offiziell beschlossene "Versetzung" durch eine Zeugniskonferenz reichen könnte, weiß ich nicht, glaube aber nicht).
Rein technisch würde somit ein Ende der Vollzeitschulpflicht Ohne Abschluss stehenbleiben. Ohne vorherige rechtsverbindliche Erfahrung in anderen Fällen würde ich vorschlagen, die Schulaufsicht für eine Absprache zu kontaktieren. Ich würde aber vermuten, dass es in der zuständigen Koordination hier auch schon Beratungen/Diskussionen des jährlichen "Was wäre wenn"-Falles, Beratungen mit Erziehungsberechtigten und entsprechende Vorbereitungen gab (SL/Schulaufsicht), das Ende der Schulpflicht kommt ja nicht überraschend?
Re: Schüler ohne Abschluss, nicht beschulbar
Verfasst: Mittwoch 2. September 2026, 07:47
von IT.NRW Methodik
Für die Statistik sollte der Schüler als Abgänger ohne Abschluss (Abgangsart A) aus der Klasse 9 gemeldet werden. Er hat die Schulpflicht zwar erfüllt (und ist somit in der Statistik zu melden) ist aber nicht in die Klasse 10 versetzt worden (mit der Versetzung in die Klasse 10 wird gem. §40 Abs. 2 der APO SI der Erste Schulabschluss erworben).
Re: Schüler ohne Abschluss, nicht beschulbar
Verfasst: Mittwoch 2. September 2026, 14:05
von L. Westermann
Seine letzten Noten hatte der Schüler in der Jgst. 8 erhalten, danach kam er nicht mehr zur Schule.
Ich habe jetzt seine beiden Jahrgangsstufen 9 und die 10 "nicht gewertet" gehakt, Abgänger ohne Schulabschluss bei erfüllter Vollzeit-Schulpflicht; jetzt läuft die Statistikprüfung unter Schild fehlerlos durch.