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Schuljahreswechsel Schild2 Zentral / Abmeldung aller Benutzer

Verfasst: Mittwoch 15. Juli 2026, 08:49
von sva 2010
Guten Tag,

Sollen alle Benutzer beim Schuljahreswechsel in SchiLD 2 Zentral, wie früher in SchiLD NRW, abgemeldet werden oder ist diese Bedingung nicht mehr notwendig?

Vielen Dank

Re: Schuljahreswechsel Schild2 Zentral / Abmeldung aller Benutzer

Verfasst: Mittwoch 15. Juli 2026, 10:16
von Jochen Torspecken
Das ist zu empfehlen.
Zumindest darf niemand aktiv in der Datenbank arbeiten. Grund: Wenn jemand gerade einen Schüler bearbeitet, ist dieser für andere Nutzer (und damit auch für den Wechsel) gesperrt, was dann zu Problemen führt.

Re: Schuljahreswechsel Schild2 Zentral / Abmeldung aller Benutzer

Verfasst: Mittwoch 15. Juli 2026, 14:16
von sbrando
SchILDzentral nutzt als Backend einen richtigen DBMS-Server. Diese setzen normalerweise das ACID-Prinzip um (Atomicity, Constency, Isolation, Durability). Das DBMS sorgt dabei dafür, dass verschiedene DB-Operationen sich nicht ins Gehege kommen und die DB konsistent bleibt. Daher sollte das Abmelden aller User im Gegensatz zur Access-DB nicht notwendig sein.

Re: Schuljahreswechsel Schild2 Zentral / Abmeldung aller Benutzer

Verfasst: Donnerstag 16. Juli 2026, 09:09
von sva 2010
Vielen Dank!
Ich habe noch eine Frage zur Datensicherung vor dem Schuljahreswechsel.
Es gibt eine Möglichkeit, über den Datenexport eine ausführliche Datensicherung zu machen (siehe Bild).
Andere Möglichkeit wäre, eine MDB-Datei zu erzeugen (seihe Bild).
Ab welchem Schuljahr sollen die Daten in beiden Fällen gesichert werden: ab dem Schuljahr 2008/2009 (seit Beginn) oder nur für das aktuelle Schuljahr 2025/26?

Re: Schuljahreswechsel Schild2 Zentral / Abmeldung aller Benutzer

Verfasst: Donnerstag 16. Juli 2026, 11:48
von Jochen Torspecken
In der Regel reichen 3-4 Jahre zurückliegend.

Re: Schuljahreswechsel Schild2 Zentral / Abmeldung aller Benutzer

Verfasst: Donnerstag 16. Juli 2026, 17:35
von Frodermann
ab dem Schuljahr 2008/2009 (seit Beginn)
Laut der Anhänge der VO DV 1 und VO DV 2 dürfte es da ohnehin kaum noch etwas zum Sichern geben. Der große Löschauftrag kommt erst bei 5 Jahren, dann noch mal bei der 10-Jahresfrist, nach der fast nichts mehr gespeichert werden darf.

Klicken Sie einmal auf "Löschfristen prüfen" (es passiert noch nichts), dann wird angezeigt, welche Datensätze von welcher Löschfrist betroffen wäre.

Sichert man soweit zurück, wie man aktive Schüler hat, und dann noch das Jahr davor (wegen Abgängern), hat man alles, was man brauchen könnte. Älteres liegt in älteren Backups, ist im Notfall somit auch greifbar (auch hier ist zu beachten: Löschfristen gelten ebenfalls für Daten Backups).

[Nichts hiervon ist eine tatsächliche Rechtsauskunft.]