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Anlage D - Zeugnis Stufe 12 nach Nicht-Zulassung Abitur

Verfasst: Donnerstag 9. Juli 2026, 14:35
von KKocura
Einen schönen guten Tag,

ich finde in der APO-BK, Anlage D, keine Informationen zu folgendem Fall:
Ein Schüler der Stufe 13 wird vor den Osterferien nicht zur Abiturprüfung zugelassen. Er möchte die Stufe 13 im kommenden SJ wiederholen und besucht daher wie in der APO-BK, Anlage D vorgesehen, die Stufe 12 (ab nach den Osterferien). Diese Leistungen der 12.2. werden nicht in die Gesamtqualifikation eingebracht.

Meine Frage:
Bekommt der Schüler nun ein Zeugnis - wenn ja, welches?
Oder nur eine Schulbescheinigung?

Viele Grüße
Kerstin Kocura

Re: Anlage D - Zeugnis Stufe 12 nach Nicht-Zulassung Abitur

Verfasst: Donnerstag 9. Juli 2026, 16:08
von sbrando
Wenn das analog zur GOSt läuft, bekommt der Schüler jetzt keine Laufbahnbescheinigung, weil er nur die 13 wiederholt. Er nimmt ab Ostern am Unterricht der 12 teil, ist aber formal nicht in der 12.

Re: Anlage D - Zeugnis Stufe 12 nach Nicht-Zulassung Abitur

Verfasst: Freitag 10. Juli 2026, 07:36
von KKocura
Dann bekommt der Schüler in der GOSt am Ende der Stufe 12 nur eine Schulbescheinigung? Oder teilen Sie ihm gar nichts aus?

Re: Anlage D - Zeugnis Stufe 12 nach Nicht-Zulassung Abitur

Verfasst: Freitag 10. Juli 2026, 11:48
von sbrando
Im beschriebenen Fall bekommt der Schüler gar nichts.

Re: Anlage D - Zeugnis Stufe 12 nach Nicht-Zulassung Abitur

Verfasst: Freitag 10. Juli 2026, 12:52
von Reinhardt
Das geht aus den VV zu Anlage D § 16 hervor:
16.2 Schülerinnen und Schüler, die nicht zur Abiturprüfung zugelassen
werden und die Jahrgangsstufen 13.1 und 13.2 wiederholen, nehmen
vom dritten Schultag nach Feststellung der Nichtzulassung am Unterricht
der Jahrgangsstufe 12.2 desselben Bildungsganges teil. Die Leistungen
aus dem Unterricht der Jahrgangsstufe 12.2 nach der Nichtzulassung
werden nicht in die Gesamtqualifikation eingebracht.