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ESA mit Latein 5 im Wahlpflichtbereich (FS3)
Verfasst: Donnerstag 9. Juli 2026, 12:47
von WJohannsen
Hallo allerseits,
ich habe hier einen Fall, bei dem ich mir unsicher bin ob der Vergabe eines MSA:
Gymnasium, Klasse 9, Latein als dritte Fremdsprache im Wahlpflichtbereich.

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F7 bleibt unberücksichtig, damit D4, M5 in FG I sowie E5 und CH5 in FGII. Wie ist jetzt die 5 in Latein zu behandeln? Als WP-Fach und damit zählend (kein ESA erreicht, Nachprüfung für ESA in L9 oder Ch) oder als Fremdsprache und damit nicht zählend (ESA erreicht)?
(VV zu 40.2 APO-SI: "Andere Fremdsprachen als Englisch bleiben unberücksichtigt." Aber dann geht ein Fach weniger in die Wertung ein als bei SuS, die z.B. Bio/Chemie im Diff-Bereich gewählt haben?)
Re: ESA mit Latein 5 im Wahlpflichtbereich (FS3)
Verfasst: Donnerstag 9. Juli 2026, 14:14
von JensSpeh
Das ist wahrscheinlich tatsächlich so. Wir hatten mal den Fall, dass ein Schüler sowohl im WP-Fach S7 als auch im Fach N9 eine 5 hatte, dazu noch drei weitere (eine E-Kurs 5 dabei, die in G-Kurs 4 umgerechnet wird), und somit trotz fünf 5en im Notenbild in die 10 versetzt wurde. Dürfte daran liegen, dass die Hauptschule keine weiteren Fremdsprachen "kennt". Es sind halt weniger Fächer. Also Augen auf bei der Fächerwahl!

Re: ESA mit Latein 5 im Wahlpflichtbereich (FS3)
Verfasst: Donnerstag 9. Juli 2026, 14:39
von Kurosinski
Meines Erachtens liegen 3 zu wertende Defizite vor:
M 5, E 5, CH 5
Für den ESA ist (an Gesamtschulen) je ein Defizit in FG 1 und FG 2 oder 2 Defizite in FG 2 erlaubt.
Daher ist - auch ohne Fremdsprache - eine Nachprüfung in einem der drei Fächer nötig.
Re: ESA mit Latein 5 im Wahlpflichtbereich (FS3)
Verfasst: Donnerstag 9. Juli 2026, 14:47
von WJohannsen
Es geht mir nur um den ESA, nicht die Versetzung - der Abschluss ist auch mit mehr als drei Defiziten möglich...
Laut Merkblatt ist mit 4(D), 5(M), 5 oder 6 und 5, sonst mind. 4 der ESA erreicht, die Frage ist nun, was ist mit der 5 in L9...
Re: ESA mit Latein 5 im Wahlpflichtbereich (FS3)
Verfasst: Donnerstag 9. Juli 2026, 16:03
von sbrando
Kurosinski hat geschrieben: Donnerstag 9. Juli 2026, 14:39
Meines Erachtens liegen 3 zu wertende Defizite vor:
M 5, E 5, CH 5
Für den ESA ist (an Gesamtschulen) je ein Defizit in FG 1 und FG 2 oder 2 Defizite in FG 2 erlaubt.
Daher ist - auch ohne Fremdsprache - eine Nachprüfung in einem der drei Fächer nötig.
Bitte auch VV zu § 40 Abs 4 für ESA am Gymnasium beachten:
Im Falle der Nichtversetzung können in den Fächern Englisch und Mathematik die Mindestanforderungen um eine Notenstufe unterschritten werden. Englisch gilt als übriges Fach im Sinne von § 25 Absatz 1 APO-S I. Andere Fremdsprachen als Englisch bleiben unberücksichtigt.
Daher zählen für den ESA die 5en in M und E als 4en! Daher gibt es im Notenbild nur das CH Defizit, weil F7 und L9 unberücksichtigt bleiben.
Re: ESA mit Latein 5 im Wahlpflichtbereich (FS3)
Verfasst: Donnerstag 9. Juli 2026, 16:32
von WJohannsen
Danke für die Rückmeldung!