Wiederholer Q2, LK-Fach liegt nicht vor
Verfasst: Mittwoch 3. Juli 2019, 17:12
Guten Tag,
ein Schüler hat die Abiturprüfung nicht bestanden und sein eines Leistungskursfach ist in der kommenden Q2 bei uns nicht vertreten. VV 19.2.1 zu §19 APO-GOSt, Spiegelstrich 1 kommt zur Anwendung, der Schüler belegt in dem betreffenden Fach einen GK als LK. Ich verstehe dies so, dass das Stundenvolumen von zwei Unterrichtsstunden nicht wöchentlich im Einzelunterricht aufgestockt werden muss, sondern der Schüler Aufgaben bekommen kann (und LK-gemäße Klausuren bekommt).
Aufgrund der Blockung bleibt uns für diesen Schüler dann nur, dass er im Gegensatz einen LK als Gk belegen muss, da wir nur 10 Schienen haben.
Dass eine "Nachbarschule" in allen erforderlichen Fächern in den Kursinhaltsabfolgen übereinstimmt halte ich für unwahrscheinlich. Der Schüler wird also nicht "vermittelt" werden können und folglich bei uns bleiben.
Ich bin dankbar für Kommentare und/oder Erfahrugnen zu dieser Fallkonstellation.
Vielen Dank,
Meike Klingauf
ein Schüler hat die Abiturprüfung nicht bestanden und sein eines Leistungskursfach ist in der kommenden Q2 bei uns nicht vertreten. VV 19.2.1 zu §19 APO-GOSt, Spiegelstrich 1 kommt zur Anwendung, der Schüler belegt in dem betreffenden Fach einen GK als LK. Ich verstehe dies so, dass das Stundenvolumen von zwei Unterrichtsstunden nicht wöchentlich im Einzelunterricht aufgestockt werden muss, sondern der Schüler Aufgaben bekommen kann (und LK-gemäße Klausuren bekommt).
Aufgrund der Blockung bleibt uns für diesen Schüler dann nur, dass er im Gegensatz einen LK als Gk belegen muss, da wir nur 10 Schienen haben.
Dass eine "Nachbarschule" in allen erforderlichen Fächern in den Kursinhaltsabfolgen übereinstimmt halte ich für unwahrscheinlich. Der Schüler wird also nicht "vermittelt" werden können und folglich bei uns bleiben.
Ich bin dankbar für Kommentare und/oder Erfahrugnen zu dieser Fallkonstellation.
Vielen Dank,
Meike Klingauf