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Zulassung und Abschluss für Schulwechsler

Verfasst: Montag 4. Mai 2026, 08:45
von oschwe
Guten Morgen,

ich habe hier einen Fall, bei dem mir niemand vor Ort helfen kann, das Internet hat mir nichts geliefert und auch die Suchfunktion hat mir nicht geholfen:

Wir haben Schüler, die im Laufe der Ausbildung an unsere Schule Wechseln. Jetzt gibt es eine Handvoll Schüler*innen, die deswegen ein Fach im ersten Jahr verpasst haben und wir haben keine Note für diese Schüler. Es soll wohl bisher die Bemerkung alla "Zeugnis gilt nur in Kombination mit einem anderen Zeugnis" bisher verwendet worden sein.

Wie gehe ich mit diesem Fall in SchiLD um?
Gibt es eine entsprechende Floskel?
Übernehmen wir diese Noten des anderen Zeugnisses für die Zulassungsberechnung?

Fragen über Fragen, ich hoffe irgendjemand hier hat so einen Fall schon erlebt oder weiß zumindest, wo ich Antworten finden könnte...

Vielen Dank und herzliche Grüße,

O. Schwentke

Re: Zulassung und Abschluss für Schulwechsler

Verfasst: Montag 4. Mai 2026, 09:41
von JensSpeh
Sie könnten ja ihr Motto befolgen ;) .

Haben Sie das Zeugnis, auf dem das Fach (wie die Bemerkung vermuten lässt) drauf steht, vorliegen bzw. vorliegen gehabt? Dann könnten Sie die Noten übernehmen und diese Übernahme als Bemerkung auf das Zeugnis schreiben.

Re: Zulassung und Abschluss für Schulwechsler

Verfasst: Montag 4. Mai 2026, 11:50
von Jochen Torspecken
Wir tragen auch immer die Noten des alten Zeugnisses bei uns ein (meistens legen wir ein zurückliegendes Halbjahr dafür an). Die Noten werden dann so gerechnet, als wären sie bei uns erteilt worden.

Re: Zulassung und Abschluss für Schulwechsler

Verfasst: Montag 4. Mai 2026, 13:12
von oschwe
Vielen Dank für die Antworten!

Herr Torspecken, gehen diese Noten dann bei Ihnen auch so auf das Abschlusszeugnis?

Re: Zulassung und Abschluss für Schulwechsler

Verfasst: Montag 4. Mai 2026, 13:40
von Jochen Torspecken
Ja. Die werden genau so gerechnet, als wären sie bei uns erteilt worden.
Man könnte eine Zeugnisbemerkung eintragen, dass die Noten von einer anderen Schule übernommen wurden. Also: "Die Leistungen in den Fächern Sport/Gesundheitsförderung und Deutsch/Kommunikation wurden vom Zeugnis des Daniel-Düsentrieb Berufskolleg Entenhausen übernommen." (oder so ähnlich)
Rechtlich notwendig ist das aber (in meinen Augen) nicht.

Re: Zulassung und Abschluss für Schulwechsler

Verfasst: Dienstag 5. Mai 2026, 08:39
von oschwe
Klasse, dann machen wir das so. Vielen Dank!