Abgangszeugnis §41 Apo-Gost
Verfasst: Freitag 28. Juni 2019, 17:40
Hallo zusammen,
funktioniert bei jemandem das übliche Abgangszeugnis der Q1/Q2 für durchs Abitur gefallene Schüler gemäß der Verwaltungsvorschrift zu § 41? Demnach wäre die Note in Q2.2 durch die bessere Note aus der Abiturprüfung zu ersetzen.
funktioniert bei jemandem das übliche Abgangszeugnis der Q1/Q2 für durchs Abitur gefallene Schüler gemäß der Verwaltungsvorschrift zu § 41? Demnach wäre die Note in Q2.2 durch die bessere Note aus der Abiturprüfung zu ersetzen.