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Abgangszeugnis §41 Apo-Gost

Verfasst: Freitag 28. Juni 2019, 17:40
von HermJo
Hallo zusammen,

funktioniert bei jemandem das übliche Abgangszeugnis der Q1/Q2 für durchs Abitur gefallene Schüler gemäß der Verwaltungsvorschrift zu § 41? Demnach wäre die Note in Q2.2 durch die bessere Note aus der Abiturprüfung zu ersetzen.

Re: Abgangszeugnis §41 Apo-Gost

Verfasst: Freitag 28. Juni 2019, 18:01
von M. Plümper
Das kann das Zeugnis nicht leisten. Ich würde die Daten entsprechend anpassen und einen entsprechenden Vermerk setzen.