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MPT-Kräfte Arbeitszeit

Verfasst: Dienstag 23. September 2025, 11:33
von GE Schwerte
Siehe schrieben:
IT.NRW Methodik hat geschrieben: Freitag 11. Juli 2025, 09:48 Eintragung von MPT-Kräften

MPT-Kräften müssen technisch auch als "Lehrkräfte" erfasst werden. Hier gilt es einige Besonderheiten zu beachten:

1. Für "Sonstiges Personal" (darunter fallen die MPT-Kräfte) muss die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit erfasst werden (nicht die zu leistenden Unterrichtsstunden).
Auch in der Nachricht der BR Arnsberg vom 5.9.2025 steht als Korrektur:
"Bei der Angabe des Einsatzes von MPT soll - anders als in meiner Mail mitgeteilt - die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit von 41 Std. erfasst werden"

ASDPC weigert sich aber, die (41*60=) 2160 min Arbeitszeit zu erfassen. Siehe Bild.

Was nun?

Re: MPT-Kräfte Arbeitszeit

Verfasst: Dienstag 23. September 2025, 12:27
von WJohannsen
Da es ja kein harter Fehler ist, würde ich es so stehenlassen und kommentieren.

Re: MPT-Kräfte Arbeitszeit

Verfasst: Dienstag 23. September 2025, 13:03
von IT.NRW Aufbereitung
Mit 41 Stunden sind nicht 41 Zeitstunden gemeint sondern 41 Schulstunden im Standard-45-Minuten-Modell.
41*45min = 1845min

Re: MPT-Kräfte Arbeitszeit

Verfasst: Dienstag 23. September 2025, 13:26
von GE Schwerte
Das widerspricht aber nun der Mail von Herrn M. Zingler (BR Arnsberg) an alle Schulleitungen vom 5.9.2025.
Dabei betont er besonders seinen "erfolgten Austausch mit NRW-IT zur Erstellung der laufenden Schulstatistik". (wörtl. Zitat)

Lt. dieser Mail ist ausdrücklich die Arbeitszeit lt. Arbeitsvertrag (41 Zeitstunden) und nicht die
Unterichtsverpflichtung (28 Unterrichtsstunden) einzutragen.
(Die Mail wurde auch an "methodik-schulstatistik@it.nrw.de" als CC gesandt.)

Möglicherweise sind ja bei oben genannten Austausch mit der Bezirksregierung doch noch Missverständnisse übergeblieben.
Können Sie diese Diskrepanz bitte direkt mit der Bezirksregierung klären?

Es werden bestimmt noch andere Schulen über diesen Punkt stolpern. ;)

Re: MPT-Kräfte Arbeitszeit

Verfasst: Mittwoch 24. September 2025, 08:42
von IT.NRW Methodik
Bei Schulen die in ASDPC im Minutenmodell arbeiten muss eine "Zeitstunde" in 45 Unterrichtsminuten umgerechnet werden (siehe Eintragungshilfe).
(z.B. 41 Zeitstunden = 2.460 / 60 x 45 = 1.845 Unterrichtsminuten)