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ABITURZEUGNIS Problem mit instrumentalpraktischem GK

Verfasst: Mittwoch 26. Juni 2019, 13:33
von Bähr
Hallo,

beim aktuellen Abiturzeugnis werden unsere instrumentalpraktischen und vokalpraktischen Grundkurse nur mit der falschen Zeugnisbezeichnung "Musik" ausgegeben.

In Schild --> Schulverwaltung --> Unterrichtsfächer --> Details sind die Kurse mit den korrekten Zeugnisbezeichnungen hinterlegt.
Im alten Abiturzeugnisforumular werden diese hinterlegten Zeugnisbezeinungen noch korrekt ausgegeben.


Versuchsweise habe ich sowohl unsere alten ASD Kürzel für den instrumentalpraktischen Grundkurs "IV" als auch das neue Kürzel "IN" probiert und natürlich habe ich vor dem Druck die Abiturdaten / Leistungsdaten neu geholt aber ohne Erfolg bei der Ausgabe im neuen Abiturzeugnisformular.

Ich vermute, dass der Fehler im neuen Abiturzeugnisformular liegt.

Was kann ich tun, damit die instrumentalpraktischen und vokalpraktischen Grundkurse im neuen Abiturzeugnisformular richtig bezeichnet werden?

Re: ABITURZEUGNIS Problem mit instrumentalpraktischem GK

Verfasst: Mittwoch 26. Juni 2019, 13:49
von W.Maßmann
Hallo Frau/Herr Bähr,
schauen Sie einmal in die VV 11.2.4.2. zu APO-GOSt § 11 Absatz 2 Nummer 4:
"In das Abiturzeugnis werden die beiden vokalpraktischen oder instrumentalpraktischen Grundkurse unter der Fachbezeichnung „Musik“ aufgenommen".
Von Fehler im "neuen" Report kann also keine Rede sein.

Nachtrag um 13:51
Es war übrigens schon immer so. ;)

Re: ABITURZEUGNIS Problem mit instrumentalpraktischem GK

Verfasst: Donnerstag 27. Juni 2019, 07:59
von Bähr
Vielen Dank für die Antwort.
Für mich ergibt sich daraus noch eine weitere Frage:

Bei einer Belegung der Fächer „Musik“ und „instrumentalpraktischer GK“ erhalten die Schüler dann ein Zeugnis auf dem das Fach Musik doppelt und ggf. mit verschiedenen Noten aufgeführt ist.

Wie wird in einem solchen Fall verfahren?

Re: ABITURZEUGNIS Problem mit instrumentalpraktischem GK

Verfasst: Donnerstag 27. Juni 2019, 10:49
von W.Maßmann
Bei einer Belegung der Fächer „Musik“ und „instrumentalpraktischer GK“ erhalten die Schüler dann ein Zeugnis auf dem das Fach Musik doppelt und ggf. mit verschiedenen Noten aufgeführt ist.
So soll es sein.