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Nachprüfung möglich?

Verfasst: Dienstag 25. Juni 2019, 13:51
von Hoebig
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stehe auf dem Schlauch...
In Jahrgangsstufe 10 (Realschule) hat eine Schülerin folgendes Nitenbild: D-5, M-4, E-4, WPI-Fach-4. Hier wird mir von Schild bei der Berechnung des Abschlusses eine Nachprüfung im WPI-Fach angeboten, um einen Ausgleich für dei D-5 zu erlangen. Deutsch ist als ZP-Fach ja ausgenommen.
Ist das korrekt so? Kann man eine Nachprüfung zur Erlangung eines Ausgleichs machen?

Vielen Dank für eine Erhellung :D

Re: Nachprüfung möglich?

Verfasst: Dienstag 25. Juni 2019, 15:16
von Hoebig
Wer liest, gewinnt...

Nach § 44 (3) Punkt 2 (APO-SI) ist diese Berechnung von Schild meines Erachtens nach falsch.
Da die Note im WPI-Fach hier ja nur zum Ausgleich herangezogen werden sollte, scheidet das Fach aus.
Somit scheint das Problem gelöst...

Re: Nachprüfung möglich?

Verfasst: Dienstag 25. Juni 2019, 17:19
von Kurosinski
Wer liest, gewinnt.
Wer weiter liest, gewinnt noch mehr?

Hm. Ne, ich glaube doch nicht.
Mein Vorschreiber hat wohl richtig gelegen.


§ 44 APO-S I – Nachprüfung zum Erwerb von Abschlüssen und Berechtigungen
(1) Eine Schülerin oder ein Schüler kann eine Nachprüfung ablegen, um nachträglich einen Abschluss oder eine Berechtigung zu erwerben.

(2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter spricht die Zulassung zur Nachprüfung aus, wenn

1.
durch die Verbesserung der Note von "mangelhaft" auf "ausreichend" in einem einzigen Fach die Voraussetzungen für den Erwerb des angestrebten Abschlusses erfüllt würden oder

2.
in der Hauptschule, der Realschule, der Sekundarschule oder der Gesamtschule durch die Verbesserung der Note um eine Notenstufe in einem einzigen Fach die Voraussetzungen für den Erwerb der angestrebten Berechtigung erfüllt würden.

Re: Nachprüfung möglich?

Verfasst: Dienstag 25. Juni 2019, 18:38
von Hoebig
...aber wie gesagt steht in § 44 (3):

(3) Eine Nachprüfung ist nicht möglich

1. in einem Fach der Prüfung im Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10 (§ 30) und
2. in einem Fach, das bei einer Versetzung oder beim Erwerb eines Abschlusses oder einer Berechtigung zum Notenausgleich herangezogen werden soll.

Damit ist das Problem gelöst, aber Schild bietet hier fälschlicherweise eien NP in seinen Berechnungen an.

Re: Nachprüfung möglich?

Verfasst: Dienstag 25. Juni 2019, 20:04
von Kurosinski
[Hm...
Ich habe gerade meine VBE Hilfe raus gelegt.
Laut VBE scheint es doch möglich zu sein.

Siehe Foto...

attachment=0]20190625_200117.jpg[/attachment]


... Ich weiß, gültig ist nicht VBE, sondern APO.
Aber die Regelung scheint so eindeutig nicht zu sein.

Re: Nachprüfung möglich?

Verfasst: Dienstag 25. Juni 2019, 23:12
von JensSpeh
Also, ich lese in der VBE-Hilfe nichts anderes, als das, was bisher gesagt worden ist. Besonders der letzte Satz sagt doch auch hier eindeutig, das mittels einer Nachprüfung kein Ausgleich erzeugt werden kann. Und genau darum ging es in dem eingangs genannten Fall!

Re: Nachprüfung möglich?

Verfasst: Donnerstag 27. Juni 2019, 16:49
von Pfotenhauer
Hallo.

Keine NP zum zwecke des Ausgleich ist korrekt.
Es sein denn, es wird durch Verbesserung der Note um eine Stufe der MSA-Q erreicht.

Ich denke also auch, das Schild-NRW hier einen Fehler macht.