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Sprache aus Sprachfeststellungsprüfung als Ausgleich in Fächergruppe I?

Verfasst: Dienstag 1. Juli 2025, 18:35
von u.willms
Hallo,

bei uns haben jetzt viele Schülerinnen und Schüler die Sprachfeststellungsprüfung nach APO SI §5 Abs. 4. Gemacht. Wenn wir das richtig verstehen, kann mit dieser Note eine 5 aus Fächergruppe I ausgeglichen werden. Stimmt diese Deutung?

Falls ja: Wir haben z.B. Russisch dann als 2. Fremdsprache in der Laufbahninfo angegeben und entsprechend eine Note in den Leistungsdaten für dieses Halbjahr gegeben. Das Unterrichtsfach ist parallel zu Englisch/Französisch/Latein angelegt.

Bei der Versetzungsberechnung erkennt er aber die 1 aus Russisch nicht als Ausgleich an. Gibt es eine andere Stelle, an der ich definieren muss, dass Russisch bei der Versetzungsberechnung zur FG I gehört?

Danke schon mal aus Kaarst!

Ulrike Willms

Re: Sprache aus Sprachfeststellungsprüfung als Ausgleich in Fächergruppe I?

Verfasst: Dienstag 1. Juli 2025, 18:59
von Frodermann
Ist das Fach z.B. Russisch korrekt angelegt (ASD-Bezeichung, als Fremdsprache gemarkert, ...)? Wurde die Sprache in die Sprachenfolge eingetragen?

Re: Sprache aus Sprachfeststellungsprüfung als Ausgleich in Fächergruppe I?

Verfasst: Mittwoch 2. Juli 2025, 08:26
von Kurosinski
u.willms hat geschrieben: Dienstag 1. Juli 2025, 18:35 bei uns haben jetzt viele Schülerinnen und Schüler die Sprachfeststellungsprüfung nach APO SI §5 Abs. 4. Gemacht. Wenn wir das richtig verstehen, kann mit dieser Note eine 5 aus Fächergruppe I ausgeglichen werden. Stimmt diese Deutung?
Nein. Englisch (Fremdsprachen) kann ggf ausgeglichen werden. Aber nicht Mathe oder Deutsch.
viewtopic.php?p=40243#p40243
Und weitere Infos im Thread.

Re: Sprache aus Sprachfeststellungsprüfung als Ausgleich in Fächergruppe I?

Verfasst: Mittwoch 2. Juli 2025, 13:49
von u.willms
Danke! Dann liegt es daran, dass das falsche Fach ausgeglichen werden soll.

Re: Sprache aus Sprachfeststellungsprüfung als Ausgleich in Fächergruppe I?

Verfasst: Mittwoch 2. Juli 2025, 15:02
von Kurosinski
Wenn ich es auf die Schnelle richtig erfasse, geht es darum, dass ein Seiteneinsteiger die Feststellungsprüfung macht, da er nicht in das Sprachenangebot eingegliedert werden konnte: Englisch wird nicht bewertet.

Beim berechneten Abschluss handelt es sich um ESA oder EESA, bei denen Englisch zu FG 2 gehört. Ausgleich also nur in FG 2.