Sprache aus Sprachfeststellungsprüfung als Ausgleich in Fächergruppe I?
Verfasst: Dienstag 1. Juli 2025, 18:35
Hallo,
bei uns haben jetzt viele Schülerinnen und Schüler die Sprachfeststellungsprüfung nach APO SI §5 Abs. 4. Gemacht. Wenn wir das richtig verstehen, kann mit dieser Note eine 5 aus Fächergruppe I ausgeglichen werden. Stimmt diese Deutung?
Falls ja: Wir haben z.B. Russisch dann als 2. Fremdsprache in der Laufbahninfo angegeben und entsprechend eine Note in den Leistungsdaten für dieses Halbjahr gegeben. Das Unterrichtsfach ist parallel zu Englisch/Französisch/Latein angelegt.
Bei der Versetzungsberechnung erkennt er aber die 1 aus Russisch nicht als Ausgleich an. Gibt es eine andere Stelle, an der ich definieren muss, dass Russisch bei der Versetzungsberechnung zur FG I gehört?
Danke schon mal aus Kaarst!
Ulrike Willms
bei uns haben jetzt viele Schülerinnen und Schüler die Sprachfeststellungsprüfung nach APO SI §5 Abs. 4. Gemacht. Wenn wir das richtig verstehen, kann mit dieser Note eine 5 aus Fächergruppe I ausgeglichen werden. Stimmt diese Deutung?
Falls ja: Wir haben z.B. Russisch dann als 2. Fremdsprache in der Laufbahninfo angegeben und entsprechend eine Note in den Leistungsdaten für dieses Halbjahr gegeben. Das Unterrichtsfach ist parallel zu Englisch/Französisch/Latein angelegt.
Bei der Versetzungsberechnung erkennt er aber die 1 aus Russisch nicht als Ausgleich an. Gibt es eine andere Stelle, an der ich definieren muss, dass Russisch bei der Versetzungsberechnung zur FG I gehört?
Danke schon mal aus Kaarst!
Ulrike Willms