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Abgangszeugnis oder Abschlusszeugnis?
Verfasst: Donnerstag 26. Juni 2025, 20:23
von Johannes Blum
Ein Schüler, der das Gymnasium nach der Klasse 10 verlässt, hat ebenso einen Abschluss wie einer, der nach der Q1 die Schule mit der FHR abgeht. Beides sind nicht die angestrebten Abschlüsse eines Gymnasium (Abitur), beides sind aber Abschlüsse.
Wenn ich das Gesetz richtig interpretieren, müssten beide ein Abschlusszeugnis bekommen. In unseren offiziellen Reports finden sich aber vorwiegend Abgangszeugnisse!
SchulG §49 (1):
1. ein Abschlusszeugnis, wenn nach Erfüllung der Schulpflicht in der Sekundarstufe I oder II ein Abschluss erworben wurde,
2. ein Abgangszeugnis, wenn eine Schule nach Erfüllung der Schulpflicht ohne Abschluss verlassen wird, ...
Genaugenommen müssten sogar alle Zehntklässler ein Abschlusszeugnis bekommen, auch wenn sie an der Schule verbleiben, aber das verkompliziert die Fragestellung ...
Da ich bestimmt nicht der erste bin, der über diese Frage stolpert, habe ich gegoogelt und das Forum durchforstet, aber keine klare Regel gefunden. Kann hier jemand eine fundierte Auskunft geben?
Danke!
Re: Abgangszeugnis oder Abschlusszeugnis?
Verfasst: Donnerstag 26. Juni 2025, 20:51
von sbrando
Ich habe plötzlich Déjà-Vus... siehe
viewtopic.php?t=7809
Re: Abgangszeugnis oder Abschlusszeugnis?
Verfasst: Donnerstag 26. Juni 2025, 20:57
von Falko Müller
Johannes Blum hat geschrieben: Donnerstag 26. Juni 2025, 20:23
In unseren offiziellen Reports finden sich aber vorwiegend Abgangszeugnisse!
Was meinen Sie damit? Im offiziellen Downloadpaket gibt es die Anlage 33 für das Abgangszeugnis, und die Anlagen 34,36 und 37 für die unterschiedlichen Abschlusszeugnisse. Wann welches benutzt werden muss, haben Sie ja bereits gesagt.
Oder irritiert es Sie, dass es drei Versionen von Anlage 33 gibt und die anderen drei Anlagen in einem Report zusammengefasst sind? Ersteres liegt daran, dass die Vorlage in der Bass nur zwei A4 Seiten umfasst, der Platz aber meist nicht ausreicht. Daher gibt es zur Auswahl die A3 Variante und die dreiseitige A4 Variante. Und aufgrund der Ähnlichkeit der Anlagen 34,36 und 37 wurden sie in einem Report zusammengefasst. Die entsprechenden Anpassungen passieren dann beim Druck in Abhängigkeit vom eingetragenen Abschluss.
Re: Abgangszeugnis oder Abschlusszeugnis?
Verfasst: Freitag 27. Juni 2025, 08:58
von Johannes Blum
Danke für die Rückmeldungen!
Herr Brando: Den genannten Thread hatte ich gestern Nachmittag auch studiert, Ihr letzter Beitrag war da noch nicht da, er hat noch einmal Klarheit gebracht. In den Beiträgen vorher (und auch in anderen Threads) mischen sich immer wieder die Begriff Abgangszeugnis und Abschlusszeugnis, was mir nicht geholfen hat.
Wir werden den 10ern jetzt Abschlusszeugnisse überreichen
Herr Müller: Sie haben völlig recht! Ich hatte meine Gedanken wohl eher bei der SII, dort heißt das Zeugnis für Schüler, die die SII mit FHR verlassen, Abgangszeugnis (Anlage 6).
Re: Abgangszeugnis oder Abschlusszeugnis?
Verfasst: Freitag 27. Juni 2025, 11:12
von GE Schwerte
Johannes Blum hat geschrieben: Freitag 27. Juni 2025, 08:58
Wir werden den 10ern jetzt Abschlusszeugnisse überreichen
Aber bitte nur den Schülern, die die Schule verlassen.
Schüler, die im Bildungsgang bleiben und Abschlüsse "en passant" erwerben,
erhalten "normale" Zeugnisse und keine Abschlusszeugnisse.
Re: Abgangszeugnis oder Abschlusszeugnis?
Verfasst: Freitag 27. Juni 2025, 11:43
von Frodermann
Nach meinem Verständnis:
Normales Zeugnis mit Abschluss - wenn der Abschluss "einfach so nebenher" erreicht wird. Beispiel: ESA nach Klasse 9 an der Gesamtschule.
Abgangszeugnis mit Abschluss - wenn man eine Form von Abschluss hat, aber nicht den beabsichtigten Abschluss des Bildungsgangs hat. Zum Beispiel, wenn man nach der Q1 mit FHR geht, oder die GoST vor dem Abitur verlässt und den letzten Abschluss mitnimmt.
Abschlusszeugnis - wenn man den Bildungsgang mit einem vorgesehenen Abschluss am Ende verlässt. Etwa das Abitur oder alles, was es zum Ende der 10 an der Gesamtschule so zu erreichen gibt (EESA, MSA, MSA QE, MSA QQ, ...).