Versetzungsberechnung 10 nach ZP10
Verfasst: Donnerstag 26. Juni 2025, 14:05
Liebe SchILD-Community,
bei der Berechnung der Versetzungen und Abschlüsse ist uns folgender Fall untergekommen, bei dem wir durch unsere Prüfung zu einem anderen Ergebnis (nicht versetzt) kommen als SchILD (versetzt). Am fehlenden Monitum sollte es doch eigentlich nicht liegen, auf der Seite des MInisteriums heißt es:
" „Blaue Briefe“ sind auch in den Prüfungsfächern vorgesehen. Sie haben jedoch, wie in den übrigen Fächern, keine Auswirkung auf die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe oder die Abschlussvergabe, sondern dienen der Benachrichtigung. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass die Abschlussnote anteilig auch auf der Prüfungsnote basiert. Zwischen einer Benachrichtigung und den schriftlichen Prüfungen steht zudem nur ein kurzer Zeitraum für zusätzliche Anstrengungen zur Verfügung."
Könnte das mal bitte jemand mit Sachverstand prüfen? Danke!
LG, Florian Gödde-Dicke
Das Notenbild (bis auf Sport: 1) ist dem Anhang zu entehmen und SchILD sagt dazu:
Die Versetzungs- und Abschlussberechnung ist ohne Gewähr und ersetzt nicht die Prüfung durch die betreuende Lehrkraft.
Datum: 26.06.2025 13:51:59
XXX, XXX (10X)
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Prüfungsordnung: EESA: Abgangszeugnis mit Gleichstellung zum Erweiterten Ersten Schulabschluss
Gesellschaftswissenschaft als Lernbereichsnote fehlt
Naturwissenschaft als Lernbereichsnote fehlt
Prüfungsordnung: MSA: Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife ohne Versetzungsvermerk)
Mittlerer Schulabschluss erreicht!
Prüfungsordnung: MSAQ-E: Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife mit Berechtigung z. Besuch d. gymn. Oberstufe -Einführungsphase-)
Versetzt!
Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase (G9) erreicht
bei der Berechnung der Versetzungen und Abschlüsse ist uns folgender Fall untergekommen, bei dem wir durch unsere Prüfung zu einem anderen Ergebnis (nicht versetzt) kommen als SchILD (versetzt). Am fehlenden Monitum sollte es doch eigentlich nicht liegen, auf der Seite des MInisteriums heißt es:
" „Blaue Briefe“ sind auch in den Prüfungsfächern vorgesehen. Sie haben jedoch, wie in den übrigen Fächern, keine Auswirkung auf die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe oder die Abschlussvergabe, sondern dienen der Benachrichtigung. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass die Abschlussnote anteilig auch auf der Prüfungsnote basiert. Zwischen einer Benachrichtigung und den schriftlichen Prüfungen steht zudem nur ein kurzer Zeitraum für zusätzliche Anstrengungen zur Verfügung."
Könnte das mal bitte jemand mit Sachverstand prüfen? Danke!
LG, Florian Gödde-Dicke
Das Notenbild (bis auf Sport: 1) ist dem Anhang zu entehmen und SchILD sagt dazu:
Die Versetzungs- und Abschlussberechnung ist ohne Gewähr und ersetzt nicht die Prüfung durch die betreuende Lehrkraft.
Datum: 26.06.2025 13:51:59
XXX, XXX (10X)
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Prüfungsordnung: EESA: Abgangszeugnis mit Gleichstellung zum Erweiterten Ersten Schulabschluss
Gesellschaftswissenschaft als Lernbereichsnote fehlt
Naturwissenschaft als Lernbereichsnote fehlt
Prüfungsordnung: MSA: Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife ohne Versetzungsvermerk)
Mittlerer Schulabschluss erreicht!
Prüfungsordnung: MSAQ-E: Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife mit Berechtigung z. Besuch d. gymn. Oberstufe -Einführungsphase-)
Versetzt!
Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase (G9) erreicht