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Abgangszeugnis bei Sozialassistenten

Verfasst: Dienstag 24. Juni 2025, 13:53
von Moritz
Hallo!
Ein Schüler aus dem Bildungsgang "Sozialassistent" hat die schriftliche Abschlussprüfung nicht bestanden und bekommt daher ein Abgangszeugnis. Gleichzeitig soll er die FOR attestiert bekommen, da er die Voraussetzungen dafür erfüllt hat.
Auf dem Abgangszeugnis (AGZ-2024 -2jBFS (Anl B5) erscheinen jetzt weder die Ergebnisse der Abschlussarbeiten noch der erreichte allgemeinbildende Abschluss.
Ich finde die Ursache nicht, auf den Abschlusszeugnissen wird beides gedruckt.
Viele Grüße
U. Moritz

Re: Abgangszeugnis bei Sozialassistenten

Verfasst: Dienstag 24. Juni 2025, 15:45
von Jochen Torspecken
Da hilft ein BLick in die BASS: In Anlaghe B5 ist keine Ausweisung der Ergebnisse oder Themen der Abschlussarbeiten vorgesehen. Darum ist das da nicht drin.

Ich denke, der Schülöer bekommt ein Abschlusszeugnis für MSA (oder was auch immer) gemäß B6.

Wer die Berufsabschlussprüfung bestanden hat, bekommt zusätzlich B7. Da stehen die Themen drauf.

Alle anderen "Wünsche" entsprechen nicht der BASS.

Re: Abgangszeugnis bei Sozialassistenten

Verfasst: Mittwoch 25. Juni 2025, 08:09
von Moritz
Lt. BASS erhalten SchülerInnen mit nicht bestandener Berufsabschlussprüfung ein Abgangszeugnis mit Angabe des allgemein bildenden Abschlusses.
M.E. müsste das dann doch B5 sein, oder sehe ich das falsch?
Soz-Assistenten.PNG
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Re: Abgangszeugnis bei Sozialassistenten

Verfasst: Mittwoch 25. Juni 2025, 08:59
von Jochen Torspecken
Ja. Aber B5 beinhaltet halt keine Themen der Abschlussarbeiten.

Re: Abgangszeugnis bei Sozialassistenten

Verfasst: Mittwoch 25. Juni 2025, 11:06
von Moritz
Damit können wir leben... ;)
Ich kriege aber leider auch den erreichten Abschluss nicht darauf abgebildet. Und ich weiß nicht, was ich da übersehe...

Re: Abgangszeugnis bei Sozialassistenten

Verfasst: Mittwoch 25. Juni 2025, 11:14
von Jochen Torspecken
Der Abschluss wird ja eigentlich über B6 bescheinigt.
In B5 steht nur der Bildungsgang drin. So sind die Formulare halt vorgesehen.