Bescheinigung Sprachprüfung in der Herkunftssprache 10er
Verfasst: Mittwoch 19. Juni 2019, 15:44
Herkunftssprachlicher Unterricht (Muttersprache) im Jg. 10 auf dem Abschlusszeugnis
Unter der Bescheinigung über die Sprachprüfung in der Herkunftssprache steht -neuerdings (?)- in der Fußnote, dass die Prüfungsnote unter LEISTUNGEN bescheinigt werden MUSS und vor allem, dass die ANSPRUCHSHÖHE angegeben werden muss.
Meine Fragen dazu mit der Bitte um Hilfe:
1. In welcher Form unter welchem Bereich gebe ich den HKU- Unterricht an? Ist es dann eine Zusätzliche Unterrichtsveranstaltung?
2. Wie genau erhalte ich die Anspruchshöhe (Referenzrahmen/GER), denn in allen vorherigen Jahren ist der HKU-Unterricht doch lediglich als Bemerkung hinterlegt.
Danke!
Unter der Bescheinigung über die Sprachprüfung in der Herkunftssprache steht -neuerdings (?)- in der Fußnote, dass die Prüfungsnote unter LEISTUNGEN bescheinigt werden MUSS und vor allem, dass die ANSPRUCHSHÖHE angegeben werden muss.
Meine Fragen dazu mit der Bitte um Hilfe:
1. In welcher Form unter welchem Bereich gebe ich den HKU- Unterricht an? Ist es dann eine Zusätzliche Unterrichtsveranstaltung?
2. Wie genau erhalte ich die Anspruchshöhe (Referenzrahmen/GER), denn in allen vorherigen Jahren ist der HKU-Unterricht doch lediglich als Bemerkung hinterlegt.
Danke!