Schlechterer Abschluss 10 nach Wdhl.
Verfasst: Freitag 23. Mai 2025, 11:39
Guten Tag,
wir haben SuS, die nach §24 APO-S I die Klasse 10 freiwillig wiederholen.
Nun werden sie vermutlich einen schlechteren Abschluss als im ersten Durchgang erzielen.
Ich würde das Zeugnis mit den jetzt schlechten Noten aber besserem Abschluss ausdrucken und
eine Bemerkung dazusetzen: "Der Mittlere Schulabschluss wurde im Schuljahr 2023/2024 erreicht."
Dazu gibt es doch bestimmt eine Rechtsgrundlage, Verwaltungsvorschrift oder ähnliches?
Aber wo?
Wie handhaben andere Schulen diese Fälle?
wir haben SuS, die nach §24 APO-S I die Klasse 10 freiwillig wiederholen.
Nun werden sie vermutlich einen schlechteren Abschluss als im ersten Durchgang erzielen.
Ich würde das Zeugnis mit den jetzt schlechten Noten aber besserem Abschluss ausdrucken und
eine Bemerkung dazusetzen: "Der Mittlere Schulabschluss wurde im Schuljahr 2023/2024 erreicht."
Dazu gibt es doch bestimmt eine Rechtsgrundlage, Verwaltungsvorschrift oder ähnliches?
Aber wo?
Wie handhaben andere Schulen diese Fälle?