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Schlechterer Abschluss 10 nach Wdhl.

Verfasst: Freitag 23. Mai 2025, 11:39
von GE Schwerte
Guten Tag,

wir haben SuS, die nach §24 APO-S I die Klasse 10 freiwillig wiederholen.
Nun werden sie vermutlich einen schlechteren Abschluss als im ersten Durchgang erzielen.

Ich würde das Zeugnis mit den jetzt schlechten Noten aber besserem Abschluss ausdrucken und
eine Bemerkung dazusetzen: "Der Mittlere Schulabschluss wurde im Schuljahr 2023/2024 erreicht."

Dazu gibt es doch bestimmt eine Rechtsgrundlage, Verwaltungsvorschrift oder ähnliches?
Aber wo?

Wie handhaben andere Schulen diese Fälle?

Re: Schlechterer Abschluss 10 nach Wdhl.

Verfasst: Freitag 23. Mai 2025, 12:01
von Falko Müller
Hallo,
ich würde das genau so handhaben, habe aber nichts offizielles direkt dazu gefunden. In der Apo-Gost gibt es einen entsprechenden Passus in der VV zu §40(2): „Die Voraussetzungen zur Zuerkennung des (Angabe des Abschlusses) wurden im ersten Durchgang der Einführungsphase erworben.“
Das würde ich dann entsprechend für die 10 anpassen.

Re: Schlechterer Abschluss 10 nach Wdhl.

Verfasst: Freitag 23. Mai 2025, 12:24
von JensSpeh
Wir machen das genauso. Analog zu einem freiwilligen Rücktritt in eine frühere Jahrgangsstufe, wodurch man auf jeden Fall am Ende die Versetzung, die man schon mal erhalten hat, behält.
Die Bemerkung aus der APO-GoSt ist ja fast genauso wie die angeführte Bemerkung, der genaue Verweis auf das Schuljahr ist m.E. immer hilfreich, um das dazu passende Zeugnis festzulegen.