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Überweisungszeugnis EF

Verfasst: Freitag 14. Februar 2025, 00:32
von Barbara Flemming
Hallo zusammen,
nach diesem Halbjahr haben uns zwei SuS aus der gymnasialen Oberstufe verlassen, die aber in ihrem Bildungsgang geblieben sind (Wechsel zum Bk und noch nicht volljährig). Sie benötigen ein Überweisungszeugnis. Dieses gibt es aber in den Reports nicht mehr. Vor Jahren gab es mal eine Vorlage dazu, diese ist aber schon länger nicht mehr zu finden.
Gibt es eine solche Vorlage oder ist es in Planung, dass eine solche Vorlage erstellt wird?
Wir haben versucht das Überweisungszeugnis der Sek. I zu nutzen, was leider nicht funktioniert hat.
Vielen Dank für Ihre und eure Hilfe!

Re: Überweisungszeugnis EF

Verfasst: Freitag 14. Februar 2025, 07:05
von M. Plümper
Es gibt keine Überweisungszeugnis in der Sek-II, da die APO-GOSt dafür keine entsprechende Anlage enthält.

Im obigen Fall verlassen die SuS die gymnasiale Oberstufe, da sie zum BK wechseln. Ergo erhalten sie ein Abgangszeugnis.

Re: Überweisungszeugnis EF

Verfasst: Freitag 14. Februar 2025, 07:05
von sbrando
Ganz einfach: Schülerinnen und Schüler, die den Bildungsgang ohne allgemeine Hochschulreife verlassen, erhalten ein Abgangszeugnis. (§ 5 (3) Satz 1).
Sie müssen also ein Abgangszeugnis ausstellen.

Edit: Herr Plümper war schneller... ;)

Re: Überweisungszeugnis EF

Verfasst: Freitag 14. Februar 2025, 12:18
von Barbara Flemming
Ich fragte, weil im Schulgesetz folgender Passus steht:
§49 SchulG - Zeugnisse, Bescheinigungen über die Schullaufbahn

(1) (…) Schülerinnen und Schüler, die die Schule verlassen, erhalten

1. ein Abschlusszeugnis, wenn nach Erfüllung der Schulpflicht in der Sekundarstufe I oder II ein Abschluss erworben wurde,
2. ein Abgangszeugnis, wenn eine Schule nach Erfüllung der Schulpflicht ohne Abschluss verlassen wird,
3. ein Überweisungszeugnis, wenn sie innerhalb einer Schulstufe die Schule wechseln; auf Überweisungszeugnissen sind erworbene Abschlüsse und Berechtigungen zu vermerken.

Der dritte Punkt zum Ü-Zeugnis trifft bei dem Schüler oben meiner Meinung nach zu. Er bleibt im Bildungsgang Oberstufe, nur eben am Bk. Ich müsste den erworbenen Abschluss nach der Sek. I dort vermerken. Der Schüler war zuvor bei uns in der Sek. I. Ein Abgangszeugnis hätte ich gar nicht vermutet. Ich schwankte zwischen Abschluss und Überweisung.

LG und danke!

Re: Überweisungszeugnis EF

Verfasst: Freitag 14. Februar 2025, 14:41
von Uli Dierkes
Barbara Flemming hat geschrieben: Freitag 14. Februar 2025, 12:18 innerhalb einer Schulstufe die Schule wechseln
Zwar gehört beides in den Sekundarbereich II, aber es sind völlig verschiedene Bildungsgänge. Deshalb: Abgangszeugnis.
Wenn Sie am Ende der Jahrgangsstufe 10 (bzw. 9 im G8-Gym) kein Abschlusszeugnis ausgestellt haben, müssen Sie den erworbenen Schulabschluss in geeigneter Form auf dem Abgangszeugnis vermerken.

Re: Überweisungszeugnis EF

Verfasst: Freitag 14. Februar 2025, 22:02
von Barbara Flemming
Vielen Dank für Eure und Ihre ganzen Hinweise!