Report Zulassung zum Abitur, BK (ZAA1-2018-AnlD-Ergebnis (Anl D33b).rtm )
Verfasst: Donnerstag 13. Februar 2025, 17:13
Liebes Forum,
wir haben eine Unstimmigkeit im Report ZAA1-2018-AnlD-Ergebnis (Anl D33b).rtm (aus der aktuellen Reportsammlung Zeugnisse, BK).
Für einen Schüler haben wir die Zulassung für den Fall simuliert, dass er zum Zulassungszeitpunkt 8 relevante Defizite und insgesamt 39 relevante Kurse einbringt.
In diesem Fall würde der Schüler gem. BASS, Anlage D zugelassen, was der Report richtig ausgibt.
Aber fälschlicherweise wird auch die letzte Checkbox (CheckBox5, SubReport_Zulassung)
„Überschreitung der max. zulässigen Anzahl einzubringender Kurse mit weniger als fünf Punkten“
aktiviert, was in diesem Fall falsch ist.
Die letzte if-Abfrage in SubReport_Zulassung > procedure DetailBeforePrint lautet:
if ((Abitur['Defizite_I'] * 5) > (Abitur['AnzRelGK'] + Abitur['AnzRelLK']/2)) or ((Abitur['LK_Defizite_I'] > 3)) then
CheckBox5.checked := TRUE else CheckBox5.checked := FALSE;
Mit 8 relevanten Defiziten wird wie folgt gerechnet und verglichen:
8*5 > (21 + (16/2))
40 > 39
Die If-Abfrage liefert true und CheckBox5 wird aktiviert.
Die Multiplikation der relevanten Defizite mit 5 Abitur['Defizite_I']*5) erscheint bzgl. der Vorgaben der BASS ungenau:
Hier steht, dass Schüler mit 38 bis 40 eingebrachten Kursen mit bis zu 8 Defiziten zugelassen werden.
Ich neige dazu, die Intervalle eingebrachter Kurse mit den zulässigen Defizit-Anzahlen gem. BASS als if-Abfrage in unserem schulinternen Report abzubilden.
Daher stellt sich die Frage, ob entsprechende Probleme mit dem Report ZAA1-2018-AnlD-Ergebnis (Anl D33b).rtm bekannt sind.?
Vorab vielen Dank für eine Rückmeldung
D. Frantzen-Beckers
Hier die entsprechende Passage aus der BASS:
BASS, Anlage D, §15, (2)
[…]
3. Von den gemäß Nummer 1 eingebrachten Kursen dürfen
a) bei Einbringung von genau 32 Kursen nicht mehr als sechs,
b) bei Einbringung von 33 bis 37 Kursen nicht mehr als sieben und
c) bei Einbringung von 38 bis 40 Kursen nicht mehr als acht Kurse
mit weniger als fünf Punkten in einfacher Gewichtung bewertet worden sein.
Darunter dürfen nicht mehr als drei Leistungskurse sein. Kurse, die mit null Punkten bewertet worden sind, können nicht eingebracht werden.
wir haben eine Unstimmigkeit im Report ZAA1-2018-AnlD-Ergebnis (Anl D33b).rtm (aus der aktuellen Reportsammlung Zeugnisse, BK).
Für einen Schüler haben wir die Zulassung für den Fall simuliert, dass er zum Zulassungszeitpunkt 8 relevante Defizite und insgesamt 39 relevante Kurse einbringt.
In diesem Fall würde der Schüler gem. BASS, Anlage D zugelassen, was der Report richtig ausgibt.
Aber fälschlicherweise wird auch die letzte Checkbox (CheckBox5, SubReport_Zulassung)
„Überschreitung der max. zulässigen Anzahl einzubringender Kurse mit weniger als fünf Punkten“
aktiviert, was in diesem Fall falsch ist.
Die letzte if-Abfrage in SubReport_Zulassung > procedure DetailBeforePrint lautet:
if ((Abitur['Defizite_I'] * 5) > (Abitur['AnzRelGK'] + Abitur['AnzRelLK']/2)) or ((Abitur['LK_Defizite_I'] > 3)) then
CheckBox5.checked := TRUE else CheckBox5.checked := FALSE;
Mit 8 relevanten Defiziten wird wie folgt gerechnet und verglichen:
8*5 > (21 + (16/2))
40 > 39
Die If-Abfrage liefert true und CheckBox5 wird aktiviert.
Die Multiplikation der relevanten Defizite mit 5 Abitur['Defizite_I']*5) erscheint bzgl. der Vorgaben der BASS ungenau:
Hier steht, dass Schüler mit 38 bis 40 eingebrachten Kursen mit bis zu 8 Defiziten zugelassen werden.
Ich neige dazu, die Intervalle eingebrachter Kurse mit den zulässigen Defizit-Anzahlen gem. BASS als if-Abfrage in unserem schulinternen Report abzubilden.
Daher stellt sich die Frage, ob entsprechende Probleme mit dem Report ZAA1-2018-AnlD-Ergebnis (Anl D33b).rtm bekannt sind.?
Vorab vielen Dank für eine Rückmeldung
D. Frantzen-Beckers
Hier die entsprechende Passage aus der BASS:
BASS, Anlage D, §15, (2)
[…]
3. Von den gemäß Nummer 1 eingebrachten Kursen dürfen
a) bei Einbringung von genau 32 Kursen nicht mehr als sechs,
b) bei Einbringung von 33 bis 37 Kursen nicht mehr als sieben und
c) bei Einbringung von 38 bis 40 Kursen nicht mehr als acht Kurse
mit weniger als fünf Punkten in einfacher Gewichtung bewertet worden sein.
Darunter dürfen nicht mehr als drei Leistungskurse sein. Kurse, die mit null Punkten bewertet worden sind, können nicht eingebracht werden.