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Prognosemitteilung an volljährige SuS in Jahrgang 9
Verfasst: Dienstag 4. Februar 2025, 12:16
von uwe donath
Wir haben nun immer wieder mal SuS, die bereits in Klasse 9 oder zu Beginn der 10 volljährig sind. Allerdings berücksichtigen die offiziellen Prognosemitteilungen diesen Umstand nicht, obwohl im Reiter "Erz.-Berechtigte" " Schüler/in ist volljährig" und das Häkchen bei "erhält Anschreiben" gesetzt sind.
Hat jemand vielleicht einen angepassten Report dafür?
Re: Prognosemitteilung an volljährige SuS in Jahrgang 9
Verfasst: Dienstag 4. Februar 2025, 15:20
von Falko Müller
Gemäß VV zu §8, APO-SI, dient die Prognosemitteilung zur Information der Eltern. Eine Mitteilung für volljährige Schüler ist offenbar nicht vorgesehen.
Re: Prognosemitteilung an volljährige SuS in Jahrgang 9
Verfasst: Mittwoch 5. Februar 2025, 13:20
von uwe donath
Danke für die Rückmeldung. Oder liegt es daran, dass ein Schüler in Jahrgang 9 i.d.R. nicht volljährig ist?
Re: Prognosemitteilung an volljährige SuS in Jahrgang 9
Verfasst: Mittwoch 5. Februar 2025, 14:29
von Uli Dierkes
Volljährigen Eleven können Sie die Abschlussprognose entweder schriftlich in die Hand drücken (zu empfehlen) oder mündlich mitteilen (am besten in einem Beratungsgespräch, vorzugsweise in Anwesenheit einer zweiten Person). Die Eltern dürfen Sie nur mit Einwilligung des Schülers informieren, was aber in der Regel ratsam ist.