Gastschüler richtig anlegen
Verfasst: Donnerstag 30. Januar 2025, 10:27
Hallo zusammen,
da wir am BK neu mit Schild arbeiten, frage ich mich, wie man Gastschüler richtig anlegt.
Derzeit haben wir z. B. Auszubildende die ihre Ausbildung auf 2 1/2 Jahre verkürzt, den Berufsschulabschluss erhalten, aber die Prüfungen nicht bestanden haben. Nun müssen diese im laufenden Halbjahr als Gastschüler (selbe Klasse) wieder ins System kommen. Gleiches gilt für Auszubildende die am Ende des Schuljahres ihren Berufsschulabschluss erhalten und als Gastschüler (im nächsten Schuljahr in die Klasse des dritten Lehrjahres) wiederkommen.
Wie läuft hier die Versetzung richtig, ohne, dass man die Historie verliert?
Zudem stellt sich mir die Frage, wie man diese Gastschüler dann entsprechend ausschult, sobald sie die Prüfung bestanden haben.
Danke im Voraus.
BEC
da wir am BK neu mit Schild arbeiten, frage ich mich, wie man Gastschüler richtig anlegt.
Derzeit haben wir z. B. Auszubildende die ihre Ausbildung auf 2 1/2 Jahre verkürzt, den Berufsschulabschluss erhalten, aber die Prüfungen nicht bestanden haben. Nun müssen diese im laufenden Halbjahr als Gastschüler (selbe Klasse) wieder ins System kommen. Gleiches gilt für Auszubildende die am Ende des Schuljahres ihren Berufsschulabschluss erhalten und als Gastschüler (im nächsten Schuljahr in die Klasse des dritten Lehrjahres) wiederkommen.
Wie läuft hier die Versetzung richtig, ohne, dass man die Historie verliert?
Zudem stellt sich mir die Frage, wie man diese Gastschüler dann entsprechend ausschult, sobald sie die Prüfung bestanden haben.
Danke im Voraus.
BEC