Eine Kollegin in Teilzeit ist mit ihrem vollen Stundendeputat für eine Tätigkeit beim "Regionalen Bildungbüro des Kreises" abgeordnet.
Somit ist sie unserer Schule zugeordnet, aber gar nicht mehr unterrichtlich tätig.
Muss hier eine GPC-Erfassung - mit "leeren Wochentagen" - erfolgen? Oder läuft die Erfasssung nur über das Bildungsbüro des Kreises?
VG
Johannes Stracke
Abordnung in vollem Umfang (nicht an andere Schule)
Moderator: M. Klein
Re: Abordnung in vollem Umfang (nicht an andere Schule)
Geben Sie die Kollegin wie von Ihnen vorgeschlagen mit leeren Wochentagen ein. Andernfalls kann es passieren, dass Ihre Datenlieferung bei der Verarbeitung als unplausibel ('zu wenige Lehrkräfte') klassifiziert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Manuel Klein
Referat 135
IT-Unterstützung von Verfahren, Kompetenzzentrum Web-Anwendungen
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
Manuel Klein
Referat 135
IT-Unterstützung von Verfahren, Kompetenzzentrum Web-Anwendungen
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen