Seite 1 von 1

Teilabordnung

Verfasst: Dienstag 10. Dezember 2024, 09:18
von promenadenschule
Guten Morgen,
ein Lehrer wurde sehr kurzfristig für 2,5 Tage für unbestimmte Zeit an eine andere Schule im Kreis teilabgeordnet. Ist es richtig, dass ich an den betreffenden Tagen die Häkchen entferne (an dem halben Tag ist er für eine Stunde bei uns - ich lasse das Häkchen bestehen ? An der anderen Schule würde er dann aber auch geführt ?). Die andere Schule muss ihn dann an den betreffenden Tagen in GPC führen oder auch Meldung an uns (Stammschule) geben, wenn der Lehrer krank ist ?

Vielen dank für eine kurze Antwort !

Freundliche Grüße aus Jülich

J. Hennes

Re: Teilabordnung

Verfasst: Dienstag 10. Dezember 2024, 21:19
von Raffenberg
Hallo,
in der Bednienungsanleitung findet sich auf S. 116 folgender Hinweis:
Sind Lehrkräfte an mehreren Schulen tätig (Abordnung), erfasst jede Schule
die einzelnen Krankheitstage getrennt.
An Tagen, an denen die Lehrkraft beide Schulen aufsucht, würde ich mich mit der anderen Schule einigen. Ich denke, dass "Die Stammschule setzt das Hächen" oder "Die Schule mit dem größten Stundenanteil" praktikable Wege wären.

Re: Teilabordnung

Verfasst: Mittwoch 11. Dezember 2024, 08:20
von Beisenherz
Die Schulen werden auf jeden Fall regelmäßig miteinander sprechen müssen, denn es müssen ja ggf. AUs eingefordert werden und auf BEM-Zeiten geachtet werden.