Abschlusszeugnis für Verkürzer in Blockklassen (Anlage A)

Alles, was zur Schulform Berufskolleg passt.

Moderatoren: Raffenberg, A. Schüller, Pfotenhauer

Antworten
p.dziuba
Beiträge: 9
Registriert: Dienstag 26. Februar 2019, 11:13
Schulform: BK

Abschlusszeugnis für Verkürzer in Blockklassen (Anlage A)

Beitrag von p.dziuba »

Guten Morgen zusammen,

ich habe eine Frage zum Ende des Schulverhältnisses bei Schüler*innen, die in Klassen der Anlage A im Blockmodell unterrichtet werden.

Nehmen wir folgenden Fall an: In einer Berufsschulklasse der Anlage A befinden sich Schüler*innen, die Ihre Ausbildung um ein halbes Jahr verkürzen und somit zum Halbjahr des aktuellen Schuljahres ihre Ausbildung erfolgreich beendet haben. Somit endet auch zum Schulhalbjahr ihr Berufsschulbesuch. Sie erhalten bei erfolgreichem Besuch der Schule ein Abschlusszeugnis zum Schulhalbjahr. So weit, so gut.

Der letzte Schultag laut Blockplan ist der 04.10.2024, der letzte Schultag des Halbjahres ist der 07.02.2025. Welches dieser beiden Daten muss nun als letzter Schultag auf das Abschlusszeugnis übernommen werden?

Im Runderlass vom 24.04.20215 heißt es: Das Schulverhältnis im Blockunterricht endet laut § 2.7 der BASS für Schülerinnen und Schüler am letzten Schultag des Schulhalbjahres, in dem sie ihr Zeugnis bekommen. Ausnahme: Wenn die Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen ist, dann endet das Schulverhältnis mit dem Bestehen der Abschlussprüfung. (https://bass.schul-welt.de/15329.htm)

Können wir den Schüler*innen also am 04.10.24 per Abschlusszeugnis bescheinigen, dass sie noch bis zum 07.02.25 (was ja in der Zukunft liegt) Schüler der Schule sind, oder endet ihre Berufsschulzeit schon am letzten Tag des Blockunterrichtes am 4.10.24?

Vielen Dank für Rückmeldungen und Hinweise
Antworten