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Teilnahme an Fortbildung

Verfasst: Dienstag 10. September 2024, 07:34
von K.Menzel
Hallo,
eine Kollegin nimmt an der Fortbildung "Grundlagen sonderpädagogischer Förderung im inklusiven Setting" von der Bezirksregierung Münster teil.
Die Teilnahme wird (unter Bezug auf BASS 20-22 Nr.8) mit 2,5 Stunden wöchentlich auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet, die nicht bedarfserhöhend für die Schule wirksam wird.
Wie trage ich diese Stunden in ASDPC ein?
Vielen Dank vorab für die Hilfe!

Re: Teilnahme an Fortbildung

Verfasst: Dienstag 10. September 2024, 13:38
von IT.NRW Methodik
In dem Fall ist die nichtunterrichtliche Tätigkeit 635 "Fortbildung und Qualifikation, Medien und Datenschutz" sachgerecht.