SDC012, Abschluss A nach 10, neu zugewandert
Verfasst: Mittwoch 4. September 2024, 13:08
Beleg SCD012, Abgänger:
In JG 10 gibt es ausländische, neu zugewanderte Abgänger mit Abschluss A (ohne Abschluss, nur Neu-Zugewandert, nicht aus 9 versetzt - oder so ähnlich)
Die Realität sieht so aus:
Schüler ist seit Klasse 8 in der Deutschförderung (leider fast ohne jeden Erfolg)
Also war er vorletztes Schuljahr 2022/23 in 9 auch in DF.
Und in diesem Sommer wurde er nach Klasse 10 (also nach 2023/24) ohne Abschluss entlassen, er setzt an anderer Stelle seine Förderung fort.
ASDPC sagt Fehler CY61A,
da dieser Abschluss A nach 10 nur vergeben werden kann, wenn keine Versetzung aus 9 erfolgte.
Heißt das, dass er in 2023/24 in Jahrgang 9 hätte weiter geführt werden sollen?
Natürlich wurde er nach 9 in 10 nicht regulär versetzt, das wurde in Schild aber als Versetzungsvermerk gesetzt, da er ja von 9 in 10 "übergegangen" ist.
Wie ist dieser Fall korrekt darzustellen?
(Bitte keine Antworten, dass der Fehler ja nur ein Hinweis ist.
Auch Hinweise deuten auf Ungereimtheiten hin, die liegen hier aus Sicht der betroffenen Schule aber nicht vor.)
In JG 10 gibt es ausländische, neu zugewanderte Abgänger mit Abschluss A (ohne Abschluss, nur Neu-Zugewandert, nicht aus 9 versetzt - oder so ähnlich)
Die Realität sieht so aus:
Schüler ist seit Klasse 8 in der Deutschförderung (leider fast ohne jeden Erfolg)
Also war er vorletztes Schuljahr 2022/23 in 9 auch in DF.
Und in diesem Sommer wurde er nach Klasse 10 (also nach 2023/24) ohne Abschluss entlassen, er setzt an anderer Stelle seine Förderung fort.
ASDPC sagt Fehler CY61A,
da dieser Abschluss A nach 10 nur vergeben werden kann, wenn keine Versetzung aus 9 erfolgte.
Heißt das, dass er in 2023/24 in Jahrgang 9 hätte weiter geführt werden sollen?
Natürlich wurde er nach 9 in 10 nicht regulär versetzt, das wurde in Schild aber als Versetzungsvermerk gesetzt, da er ja von 9 in 10 "übergegangen" ist.
Wie ist dieser Fall korrekt darzustellen?
(Bitte keine Antworten, dass der Fehler ja nur ein Hinweis ist.
Auch Hinweise deuten auf Ungereimtheiten hin, die liegen hier aus Sicht der betroffenen Schule aber nicht vor.)