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Nochmals FA 30

Verfasst: Mittwoch 4. September 2024, 11:33
von marc.bollig
Hallo! In den Beiträgen in 2022 tauchten Fragen zu der folgenden Fehlermeldung auf:

FA30 Individualdaten I/Aufnahmedatum und Akt. Abschnitt/Zeugnis/
Abschluss/Versetzungsvermerk: Laut Aufnahmedatum ist der Schüler bereits
länger an der Schule. Im Reiter Akt. Abschnitt wurde für den letzten Abschnitt
des abgelaufenen Schuljahres unter Zeugnis/ Abschluss jedoch keine Angabe
im Feld Versetzungsvermerk vorgenommen.

Das Problem sollte durch das Update beseitigt werden, taucht aber nun bei uns wieder auf. Können wir es nach wie vor ignorieren?

Mit freundlichen Grüßen
MJBollig

Re: Nochmals FA 30

Verfasst: Mittwoch 4. September 2024, 11:57
von Jochen Torspecken
Nur wenn ganz sicher der Versetzungsvermerk im letzten Halbjahr vorhanden ist.
In den bisher gesehenen Statistikprüfungen tauchte der Fehler nur auf, wenn der Eintrag auch wirklich fehlte.

Re: Nochmals FA 30

Verfasst: Mittwoch 4. September 2024, 13:06
von marc.bollig
Danke, Herr Torspecken!
Ich versuchte gerade, alle Datensätze mit dem fehlenden Eintrag aufzulisten, aber das Feld "Vers.-Vermerk" unter Akt. Abschnitt taucht nicht in der Suche nach fehlenden Einträgen auf (Auswahl - Filter auf fehlende Einträge). Gibt es noch einen anderen Weg, um die Datensätze zu finden (außer "Schüler mit Statistikfehlern zeigen")?
Mit freundlichen Grüßen
MJBOllig

Re: Nochmals FA 30

Verfasst: Mittwoch 4. September 2024, 14:57
von Jochen Torspecken
Oft ist es so, dass Schulen beim Versetzungsvermerk nur dann etwas eintragen, wenn es "von dem Normalen abweicht", also wenn es "nicht versetzt" ist.
Wenn das auch bei Ihnen vor dem Schuljahreswechsel so gemacht wurde, sind die Sitzenbleiber jetzt alle als Wiederholer gekennzeichnet. (Haken bei 2. Durchgang oder höher" im Akt. Halbj.)
Auf die Existenz (oder eben Nicht-Existenz) dieses Hakens kann man mit Filter I filtern (bei "Lernabschnitte").
Filtert man also alle "Nicht-Wiederholer" sind das die Versetzten, denen man dann im letzten Halbjahr den Versetzungsvermerk eintragen kann. Ob der vorher fehlte oder nicht, ist dann egal. (Es sei denn, sie haben besondere Einzeöfälle, wie Überspringer. Diese hat aber dann jemand auf dem Schirm.)