Klassenart Deutschförderung DF
Verfasst: Freitag 9. August 2024, 16:31
Hallo zusammen,
mich würde interessieren, wie andere Schulen mit dieser neuen Vorgabe mit Blick auf die Statistik umgehen. Bisher hatten wir (GY) alle unsere IK-SuS, die noch in der Erstförderung waren, von Anfang an einer Regelklasse zugeordnet, sie besuchten nebenbei dann nach individuellem Bedarf auf sie zugeschnitene Deutschunterrichte. Also, keine Deutschförderklasse, dementsprechend auch keine Klasse im KLD323 aufgeführt. Im UVD223 dagegen wurden die Unterrichte mit Gruppenart 89 gelistet.
Wenn ich es richtig verstehe...müssen nun "neu zugewanderte" SuS explizit einer eigenen Klasse mit der Klassenart DF (Schlüssel) zugeordnet werden. Das ist noch kein Problem, wir haben immer noch eine IK-Klasse, allerdings zurzeit ohne SuS. Aber: wer ist denn "neu zugewandert" genau? Ist dieses Merkmal eine Zeitangabe (z.B. die 2 Jahre Dauer in der Erstförderung, dementsprechend müssen alle SuS mit Erstförderung in diese Klasse statt teilweise wie bisher Regelklasse) oder sollte die Begrifssbestimmung in der BASS verwendet werden:
Begriffsbestimmung
Neu zugewandert im Sinne dieses Erlasses sind Schülerinnen und Schüler,
- die erstmals eine deutsche Schule besuchen und noch nicht über hinreichende Deutschkenntnisse verfügen, um dem Unterricht zu folgen, oder
- die bei einem Wechsel der Schulstufe (von der Primarstufe zur Sekundarstufe I oder von der Sekundarstufe I zur Sekundarstufe II) oder der Schule aufgrund ihrer kurzen Verweildauer in der abgebenden Schule die notwendigen Deutschkenntnisse noch nicht ausreichend haben erwerben können.
Nach dieser Begriffsbestimmung könnte man neu zugewanderte SuS (mit Phase Erstförderung) mit besseren Deutschkenntnissen und dadurch der Fähigkeit, Regelunterricht ausreichend folgen zu können, einer Regelklasse zuordnen, statt der Klasse DF. Dadurch würde ich aber in der Statistik die real vorhandene Zahl der SuS mit Erstförderung senken, was vielleicht ider Mittelzuweisung o.ä. Folgen hätte?
Zudem ist es mir im Moment nicht klar, ob alle in Frage kommenden SuS aus unterschiedlichen Jahrgängen in einer einzigen "DF-Klasse" zusammengefasst werden sollen, oder besser den Deutschunterricht für sie mit 4-5 oder 6 KuK in Einzelunterrichte aufzuspalten, mit je einem Jahrgang aber dafür dann mit z.T. extrem wenigen SuS pro Stufe.
Ich hoffe, ich konnte mein Dilemma verständlich beschreiben....
Vielen Dank für erhellende Antworten,
C. Buchholz
mich würde interessieren, wie andere Schulen mit dieser neuen Vorgabe mit Blick auf die Statistik umgehen. Bisher hatten wir (GY) alle unsere IK-SuS, die noch in der Erstförderung waren, von Anfang an einer Regelklasse zugeordnet, sie besuchten nebenbei dann nach individuellem Bedarf auf sie zugeschnitene Deutschunterrichte. Also, keine Deutschförderklasse, dementsprechend auch keine Klasse im KLD323 aufgeführt. Im UVD223 dagegen wurden die Unterrichte mit Gruppenart 89 gelistet.
Wenn ich es richtig verstehe...müssen nun "neu zugewanderte" SuS explizit einer eigenen Klasse mit der Klassenart DF (Schlüssel) zugeordnet werden. Das ist noch kein Problem, wir haben immer noch eine IK-Klasse, allerdings zurzeit ohne SuS. Aber: wer ist denn "neu zugewandert" genau? Ist dieses Merkmal eine Zeitangabe (z.B. die 2 Jahre Dauer in der Erstförderung, dementsprechend müssen alle SuS mit Erstförderung in diese Klasse statt teilweise wie bisher Regelklasse) oder sollte die Begrifssbestimmung in der BASS verwendet werden:
Begriffsbestimmung
Neu zugewandert im Sinne dieses Erlasses sind Schülerinnen und Schüler,
- die erstmals eine deutsche Schule besuchen und noch nicht über hinreichende Deutschkenntnisse verfügen, um dem Unterricht zu folgen, oder
- die bei einem Wechsel der Schulstufe (von der Primarstufe zur Sekundarstufe I oder von der Sekundarstufe I zur Sekundarstufe II) oder der Schule aufgrund ihrer kurzen Verweildauer in der abgebenden Schule die notwendigen Deutschkenntnisse noch nicht ausreichend haben erwerben können.
Nach dieser Begriffsbestimmung könnte man neu zugewanderte SuS (mit Phase Erstförderung) mit besseren Deutschkenntnissen und dadurch der Fähigkeit, Regelunterricht ausreichend folgen zu können, einer Regelklasse zuordnen, statt der Klasse DF. Dadurch würde ich aber in der Statistik die real vorhandene Zahl der SuS mit Erstförderung senken, was vielleicht ider Mittelzuweisung o.ä. Folgen hätte?
Zudem ist es mir im Moment nicht klar, ob alle in Frage kommenden SuS aus unterschiedlichen Jahrgängen in einer einzigen "DF-Klasse" zusammengefasst werden sollen, oder besser den Deutschunterricht für sie mit 4-5 oder 6 KuK in Einzelunterrichte aufzuspalten, mit je einem Jahrgang aber dafür dann mit z.T. extrem wenigen SuS pro Stufe.
Ich hoffe, ich konnte mein Dilemma verständlich beschreiben....
Vielen Dank für erhellende Antworten,
C. Buchholz