Anlage D, FHR nach nichtbestandener Abiturprüfung
Verfasst: Montag 24. Juni 2024, 21:34
Hallo zusammen,
ich habe ein Problem bei der FHR-Berechnung eines Schülers, der die Abiturprüfungen nicht bestanden hat, jedoch den schulischen Teil der FHR bescheingt bekommen kann.
Die Berechnung stützt sich auf die Halbjahre 13.1 und 13.2 obwohl er nur in den HJ 12.1 und 12.2 die Bedingungen für eine FHR erfüllt hat. Eine manuelle Wahl der zu berücksichtigenden Halbjahre ist nicht möglich, obwohl sie vorgeschlagen wird.
Was mache ich falsch!
Viele Grüße
Beate Kadzimirsz
ich habe ein Problem bei der FHR-Berechnung eines Schülers, der die Abiturprüfungen nicht bestanden hat, jedoch den schulischen Teil der FHR bescheingt bekommen kann.
Die Berechnung stützt sich auf die Halbjahre 13.1 und 13.2 obwohl er nur in den HJ 12.1 und 12.2 die Bedingungen für eine FHR erfüllt hat. Eine manuelle Wahl der zu berücksichtigenden Halbjahre ist nicht möglich, obwohl sie vorgeschlagen wird.
Was mache ich falsch!
Viele Grüße
Beate Kadzimirsz