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Nicht gemahnte Minderleistungen Jgst. 9 versetzungsrelevant aber nicht von Schild berücksichtig
Verfasst: Sonntag 23. Juni 2024, 10:55
von neon
Guten Morgen zusammen,
wir haben ein Problem bei Schild bezüglich der Versetzungsberechnung in Jahrgangsstufe 9 (Gy).
Konkret handelt es sich dabei um einen Schüler, der in Chemie vorgewarnt worden ist und nun auch auf dem Versetzungszeugnis eine mangelhafte Leistung in Chemie ausgewiesen bekommen hat. Dazu hat er sich aber eine weitere, nicht gemahnte Minderleistung, in einem Hauptfach eingehandelt. Da in Jahrgangsstufe 9 nun auch ein Abschluss vergeben wird (ESA), hat unsere Mittelstufenkoordinatoren den Einwand, dass der Schüler daher als nicht versetzt mit Nachprüfungsmöglichkeit gelten müsste. Schild weist aber "versetzt" aus.
Viele Grüße
K. Kammer
Re: Nicht gemahnte Minderleistungen Jgst. 9 versetzungsrelevant aber nicht von Schild berücksichtig
Verfasst: Sonntag 23. Juni 2024, 11:07
von JensSpeh
Oha, jetzt prallen Welten aufeinander
Sie kennen die Versetzungsbestimmungen des Gymnasiums besser als ich...
Aber im Bezug auf den ESA wäre dieses Notenbild für die Vergabe desselben ausreichend, der Schüler würde also den ESA erhalten...
Bei den Versetzungsbestimmungen des GY müsste hier tatsächlich nicht versetzt mit Nachprüfung erscheinen.
Mögliche Ursache:
Der Prüfalgorithmus überprüft lediglich den ESA und lässt die Versetzungsbestimmungen außer acht. Da der Abschluss ESA vergeben sein könnte erfolgt versetzt.
Haben sie Schüler mit ähnlichen Notenbildern, bei denen das auch auftaucht?
Ich meine mich zu erinnern, dass an der Realschule es eine Option in Schild gab, die sich auf nicht gemahnte Minderleistungen bezog. Habe ich aber nicht mehr genau genug im Kopf...
Aber es gibt bestimmt Kollegen hier, die da noch mehr zu sagen können
Re: Nicht gemahnte Minderleistungen Jgst. 9 versetzungsrelevant aber nicht von Schild berücksichtig
Verfasst: Sonntag 23. Juni 2024, 11:40
von W.Maßmann
neon hat geschrieben: Sonntag 23. Juni 2024, 10:55
... Da in Jahrgangsstufe 9 nun auch ein Abschluss vergeben wird (ESA), hat unsere Mittelstufenkoordinatoren den Einwand, dass der Schüler daher als nicht versetzt mit Nachprüfungsmöglichkeit gelten müsste. Schild weist aber "versetzt" aus.
Das deutet darauf hin, dass unter
Extras > Programm-Einstellungen > Globale Einstellungen > Fächer, Noten ein
Haken bei "
Eine nicht gemahnte 5 oder 6 bei Versetzungs-/Abschluss-Berechnungen ignorieren"
gesetzt ist.
Ohne diesen Haken ergibt sich nicht versetzt mit Nachprüfungsmöglichkeit in einem der beiden Fächer.
Der Abschluss ESA wird mit und ohne diesen Haken erreicht.
Re: Nicht gemahnte Minderleistungen Jgst. 9 versetzungsrelevant aber nicht von Schild berücksichtig
Verfasst: Sonntag 23. Juni 2024, 11:51
von sbrando
Zur Ergänzung: Ich würde den von Herrn Maßmann veschriebenen Haken grundsätzlich nicht setzen. Ungemahnte Minderleistungen sollten immer die Ausnahme sein. Daher würde ich ggf. diese Fälle in 6 bis 8 sowie 11 händisch nachkorrigieren, nicht anders herum.
Re: Nicht gemahnte Minderleistungen Jgst. 9 versetzungsrelevant aber nicht von Schild berücksichtig
Verfasst: Sonntag 23. Juni 2024, 12:51
von GE Schwerte
Ob man diesen Haken setzt ist auch schulformabhängig.
Bsp. Gesamtschule: Hier gibt es von 5 bis 8 nur einen versetzungsanalogen Übergang und keine Versetzung.
Versetzung nur in 9 und 11 (EF).
Für den Jg. 9 gilt §7 Abs. 4 Satz 2 APO-S1:
"Ist mit der Versetzung der Erwerb eines Abschlusses oder einer Berechtigung verbunden, werden bei der Entscheidung über die Versetzung und die Vergabe des Abschlusses oder der Berechtigung auch Minderleistungen berücksichtigt, die nicht abgemahnt worden sind."
Für die beiden 5en des Kandidaten ist es also egal, ob sie gemahnt sind oder nicht. Sie zählen immer.
Ob der Schüler nun versetzt wird oder nicht, müssen Sie mit den Regeln des §27 für Gymnasien überprüfen,
da bin ich nicht der Experte. Und ich kenne das Fach fürs zweite Defizit nicht, ebenwenig die Ausgleichsmöglichkeiten
nach §27 Punkt 2b.
Möglicherweise erwirbt er lt. §40 Abs. 4 Satz den ESA, wird aber nicht versetzt.
Re: Nicht gemahnte Minderleistungen Jgst. 9 versetzungsrelevant aber nicht von Schild berücksichtig
Verfasst: Sonntag 23. Juni 2024, 14:07
von sbrando
GE Schwerte hat geschrieben: Sonntag 23. Juni 2024, 12:51
Ob man diesen Haken setzt ist auch schulformabhängig.
[...]
Ob der Schüler nun versetzt wird oder nicht, müssen Sie mit den Regeln des §27 für Gymnasien überprüfen,
da bin ich nicht der Experte. Und ich kenne das Fach fürs zweite Defizit nicht, ebenwenig die Ausgleichsmöglichkeiten
nach §27 Punkt 2b.
Das war aber ja gar nicht die Frage von Herrn Kammer. Die Versetzungs-Situation ist eindeutig: Mangelhaft in Chemie + ein managelhaft in FG I ist grundsätzlich nicht versetzt. Ob beide Fächer oder nur das Fach der FG I für eine Nachprüfung in Frage kommt, hängt dann daran, ob ein Ausgleich in FG I vorliegt oder nicht.
Die obige Frage bezog sich aber darauf, dass SchILD in dem Fall - wegen der fehlendern Mahnung im Fach der FG I - eine Versetzung ausgesprochen hätte, obwohl das in der Jg. 9 wegen der Vergabe des Abschlusses nicht der Fall sein sollte. Daher mein Einwand, dass man SchILD am besten immer alle Minderleistungen berücksichtigen lassen sollte. Stellt man dann fest, dass ein Defizit hätte nicht gewertet werden sollen (Gymnasium in den Jg. 6 bis 8 oder 11), dann korrigiert man das händisch nach, da dieser Fall ja eigentlich die Ausnahme sein sollte und nicht umgekehrt. Das gilt für HS und RS analog auch.
Re: Nicht gemahnte Minderleistungen Jgst. 9 versetzungsrelevant aber nicht von Schild berücksichtig
Verfasst: Sonntag 23. Juni 2024, 16:37
von JensSpeh
Dann ist es ja bei einer Gesamtschule bei der Versetzung von 9 nach 10 richtig einfach

Re: Nicht gemahnte Minderleistungen Jgst. 9 versetzungsrelevant aber nicht von Schild berücksichtig
Verfasst: Montag 24. Juni 2024, 22:23
von K. Berger
Hallo,
wir sind einen anderen Weg gegangen:
Wir setzen in der 9 und 10 nachträglich in den nicht gemahnten defizitären Fächern das Häkchen bei Mahnung. Durch die andere Farbe ist klar, dass dafur keine Mahnung rausgegangen ist. Nun wird die Versetzung korrekt berechnet, auch wenn das "Ignorieren-Häkchen" gesetzt ist. (Ich sehe bei Deaktivierung des Ignorierens die Gefahr, dass es an anderer Stelle in 6-8 zu Fehlern kommt, weil plötzlich ein etablierter und funktionierender Ablauf geändert wird.)
Bis zum nächsten Mal ist dieses Problem in SchILD dann hoffentlich behoben.
K. Berger