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kleines Latinum: Ausweisung im Abschlusszeugnis am Ende der 10

Verfasst: Freitag 21. Juni 2024, 13:02
von abittner
Salve,
SuS der Jahrgangsstufe 10 haben bei Unterrichtsbeginn in der Jahrgangsstufe 7 ihre ersten vier Lernjahre im Fach Latein geschafft.
Wenn sie die Schule nun verlassen, ist zu prüfen, ob sie das kleine Latinum erworben haben oder nicht.

Für SuS der gymnasialen Oberstufe ist dabei unter Laufbahninfo eine Dokumentationsmöglichkeit gegeben, die dann beim Zeugnisdruck auch für die entsprechende Ausweisung au dem Abschlusszeugnis genutzt wird.
Für SuS der Sekundarstufe I existieren diese Dokumentationsfelder unter Laufbahninfo nicht.
Ist es gewollt, dass bei den betroffenen SuS eine Zeugnisbemerkung per Hand eingefügt werden muss?
Und falls ja, wie soll die Zeugnisbemerkung aussehen (welche KMK-Konferenz bildet beispielsweise die Grundlage für die Entscheidung über den Erwerb des kleinen Latinums)?

Re: kleines Latinum: Ausweisung im Abschlusszeugnis am Ende der 10

Verfasst: Freitag 21. Juni 2024, 14:57
von Frodermann
Die Bemerkung zur SI finde ich nachvollziehbar. Das sollte in der Tat unter der Sprachenfolge anzuhaken sein.

Mir ist als Quelle zum Kleine Latinum lediglich das Merkblatt des MSB von der Seite des MSB bekannt: https://www.schulministerium.nrw/dokume ... s-latinums

In der APO SI steht:
7.1.2 Für den Erwerb des Latinums gilt Anlage 15 VVzAPO-GOSt.
Und hier ist dann die Anlage: https://bass.schul-welt.de/9607.htm#A15

Ob eine Floskel mit Nennung einer KMK-Konferenz notwendig ist, kann ich leider nicht entscheiden. Ich würde einfach die Formulierung des Abizeugnisses ohne die KMK-Konferenz übernehmen und das kleine Latinum mit diesem Zeugnis bescheinigen.

Re: kleines Latinum: Ausweisung im Abschlusszeugnis am Ende der 10

Verfasst: Freitag 21. Juni 2024, 15:36
von Uli Dierkes
So weit ich weiß, wird das Latinum (klein oder groß) nur im Zusammenhang mit dem Abitur im Zeugnis bescheinigt.
In allen anderen Fällen hat es mangels nachfolgendem Studium keine Bedeutung. Aber für die wenigen Fälle, die später doch noch eine Studienberechtigung erhalten, wird ein erreichtes Latinum nicht auf dem Zeugnis, sondern auf einem separaten Formular bescheinigt.

Ave!

Re: kleines Latinum: Ausweisung im Abschlusszeugnis am Ende der 10

Verfasst: Montag 7. Juli 2025, 10:34
von kannend
Laut Merkblatt des Ministeriums wird auf den Zeugnissen das Latinum bescheinigt:

"5. Bescheinigungen
Das Latinum und das Kleine Latinum werden zum Zeitpunkt des Erwerbs zuerkannt und auf den Abgangs-, Überweisungs- und Abschlusszeugnissen bescheinigt." (https://www.schulministerium.nrw/dokume ... s-latinums)

Re: kleines Latinum: Ausweisung im Abschlusszeugnis am Ende der 10

Verfasst: Montag 7. Juli 2025, 10:42
von Uli Dierkes
Das genannte Merkblatt ist von 2023.
Mein Kenntnisstand ist offenbar veraltet. Vorher war es langjährige Praxis, Schulabgängern ohne Abitur ein erreichtes Latinum auf separatem Formblatt zu bescheinigen.

Re: kleines Latinum: Ausweisung im Abschlusszeugnis am Ende der 10

Verfasst: Montag 7. Juli 2025, 11:45
von GE Schwerte
Aktuelle APO-GOSt Anlage 15 Satz 1:
"Latinum, Kleines Latinum, Graecum oder Hebraicum werden auf dem Abgangs- oder Abschlusszeugnis bescheinigt."

Also auch bei Abgang ohne Abitur auf dem Abgangszeugnis.