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EESA an Gesamtschulen

Verfasst: Montag 17. Juni 2024, 15:15
von Oliver
Hallo zusammen,
in der APO S1 steht in § 41 (https://bass.schul-welt.de/12691.htm#13-21nr1.1p41)

"Erweiterter Erster Schulabschluss
(1) Eine Schülerin oder ein Schüler der Hauptschule, der Realschule, des Gymnasiums mit neunjährigem Bildungsgang, der Sekundarschule oder der Gesamtschule erwirbt nach dem Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10 den Erweiterten Ersten Schulabschluss, wenn sie oder er die Versetzungsanforderungen gemäß den §§ 22 Absatz 1, 25 Absatz 1 und 2 erfüllt. In Klasse 10 Typ A der Hauptschule und in der Sekundarschule nach § 20 Absatz 8 Nummer 1 werden die Leistungen in den Lernbereichen Wirtschaft und Arbeitswelt sowie Naturwissenschaften jeweils zu einer Gesamtnote zusammengefasst und der Fächergruppe Deutsch und Mathematik zugeordnet. In der Gesamtschule und der Sekundarschule nach § 20 Absatz 5, 6 und 8 Nummer 2 werden die Leistungen in dem Lernbereich Naturwissenschaften zu einer Gesamtnote zusammengefasst und der Fächergruppe Deutsch und Mathematik zugeordnet."

Der Zeugnis-Report für den EESA gibt allerdings die Lernbereichsnote Arbeitslehre aus. Das scheint mir ein Fehler zu sein, denn der Paragraph 41 sieht keine Lernbereichsnote (mehr) vor.

Viele Grüße
Oliver Hahn

Re: EESA an Gesamtschulen

Verfasst: Montag 17. Juni 2024, 16:05
von Falko Müller
Hallo Herr Hahn,
laut Zeugnisvorlage in der BASS (Anlage 44) gilt diese Regelung erst für Schüler, die ab 1.8.2020 in die Klasse 5 gekommen sind, also erst für die jetzigen 8er. Für die 10er gilt demnach noch die auslaufende Anlage 44. Genau so reagiert auch die Zeugnisvorlage. Warum das in § 41 nicht unterschieden wird, kann ich leider auch nicht sagen. Ich werde da mal nachhaken.