EESA an Gesamtschulen
Verfasst: Montag 17. Juni 2024, 15:15
Hallo zusammen,
in der APO S1 steht in § 41 (https://bass.schul-welt.de/12691.htm#13-21nr1.1p41)
"Erweiterter Erster Schulabschluss
(1) Eine Schülerin oder ein Schüler der Hauptschule, der Realschule, des Gymnasiums mit neunjährigem Bildungsgang, der Sekundarschule oder der Gesamtschule erwirbt nach dem Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10 den Erweiterten Ersten Schulabschluss, wenn sie oder er die Versetzungsanforderungen gemäß den §§ 22 Absatz 1, 25 Absatz 1 und 2 erfüllt. In Klasse 10 Typ A der Hauptschule und in der Sekundarschule nach § 20 Absatz 8 Nummer 1 werden die Leistungen in den Lernbereichen Wirtschaft und Arbeitswelt sowie Naturwissenschaften jeweils zu einer Gesamtnote zusammengefasst und der Fächergruppe Deutsch und Mathematik zugeordnet. In der Gesamtschule und der Sekundarschule nach § 20 Absatz 5, 6 und 8 Nummer 2 werden die Leistungen in dem Lernbereich Naturwissenschaften zu einer Gesamtnote zusammengefasst und der Fächergruppe Deutsch und Mathematik zugeordnet."
Der Zeugnis-Report für den EESA gibt allerdings die Lernbereichsnote Arbeitslehre aus. Das scheint mir ein Fehler zu sein, denn der Paragraph 41 sieht keine Lernbereichsnote (mehr) vor.
Viele Grüße
Oliver Hahn
in der APO S1 steht in § 41 (https://bass.schul-welt.de/12691.htm#13-21nr1.1p41)
"Erweiterter Erster Schulabschluss
(1) Eine Schülerin oder ein Schüler der Hauptschule, der Realschule, des Gymnasiums mit neunjährigem Bildungsgang, der Sekundarschule oder der Gesamtschule erwirbt nach dem Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10 den Erweiterten Ersten Schulabschluss, wenn sie oder er die Versetzungsanforderungen gemäß den §§ 22 Absatz 1, 25 Absatz 1 und 2 erfüllt. In Klasse 10 Typ A der Hauptschule und in der Sekundarschule nach § 20 Absatz 8 Nummer 1 werden die Leistungen in den Lernbereichen Wirtschaft und Arbeitswelt sowie Naturwissenschaften jeweils zu einer Gesamtnote zusammengefasst und der Fächergruppe Deutsch und Mathematik zugeordnet. In der Gesamtschule und der Sekundarschule nach § 20 Absatz 5, 6 und 8 Nummer 2 werden die Leistungen in dem Lernbereich Naturwissenschaften zu einer Gesamtnote zusammengefasst und der Fächergruppe Deutsch und Mathematik zugeordnet."
Der Zeugnis-Report für den EESA gibt allerdings die Lernbereichsnote Arbeitslehre aus. Das scheint mir ein Fehler zu sein, denn der Paragraph 41 sieht keine Lernbereichsnote (mehr) vor.
Viele Grüße
Oliver Hahn