Seite 1 von 1

internationale Förderklasse: Abschlussberechnung 5 in Mathe

Verfasst: Mittwoch 12. Juni 2024, 20:00
von mhorsten
Hallo zusammen,
bei der Abschlussberechnung der Ausbildungsvorbereitung (Internationale Förderklasse, Fachklasse 109-00) stolpere ich über folgendes Problem:
Bei SuS, die eine (einzige) 5 in irgendeinem Fach (außer Mathe) haben, ergibt die Berechnung, dass der ESA erreicht wurde - aus meiner Sicht richtig.
Besteht die (einzige) 5 aber in Mathe, so ergibt die Berechnung, dass der Abschluss nicht erreicht wurde, mit dem Hinweis "5 in Mathe" - aus meiner Sicht falsch.
In der APO-BK gibt es eine besondere Regelung bzgl. Mathe, das regelt aber, dass eine 5 in Mathe sogar noch durch eine andere Leistung ausgeglichen werden kann (Anlage A, §23 (1) "[...] Abweichend von § 13 Allgemeiner Teil erhalten sie ein Abschlusszeugnis auch dann, wenn eine nicht ausreichende Leistung im Fach Mathematik durch eine mindestens ausreichende Leistung im Fach Naturwissenschaft ausgeglichen werden kann, sofern das Fach Naturwissenschaft in einem dem Fach Mathematik entsprechenden Stundenumfang unterrichtet wurde. [...]")
Kann mich jemand sachlich aufklären? Ich könnte die Abschlussberechnung natürlich händisch überstimmen, frage mich aber natürlich, warum die Berechnung da den Abschluss verwährt.

Vielen Dank und viele Grüße
Martin Horsten

Re: internationale Förderklasse: Abschlussberechnung 5 in Mathe

Verfasst: Donnerstag 13. Juni 2024, 06:34
von Jochen Torspecken
In der AV ist die Berechnung noch nicht optimal. Im Moment überstimmt die Konferenz den Vorschlag in den wenigen Fällen.

Re: internationale Förderklasse: Abschlussberechnung 5 in Mathe

Verfasst: Freitag 14. Juni 2024, 07:51
von mhorsten
Danke!

Re: internationale Förderklasse: Abschlussberechnung 5 in Mathe

Verfasst: Freitag 28. Juni 2024, 14:31
von Jochen Torspecken
Das Problem liegt im Rechtsverständnis der APO-BK
Berücksichtigt man nur §23 der Anlage A, so arbeitet SchILD korrekt.
In diesem heißt es "Abweichend von §13 Allgemeiner Teil...".
Versteht an dies so, dass §13 nicht gilt, so wäre diese eine Verschärfung der Regeln. So arbeitet SchILD.
Versteht an dies so (wie die meisten Schulen). dass zusätzlich zu den Minderleistungen, die §13 erlaubt noch weitere (durch §23 definierte) Minderleistungen hinzukommen dürfen, ist dies eine Aufweichung der Regeln, die für die AV vermutlich gewollt ist.
Ich habe das jetzt erst einmal ans Support-Team gegegen und hoffe, dass diese im MSB eine Klärung herbeiführen können.

Re: internationale Förderklasse: Abschlussberechnung 5 in Mathe

Verfasst: Montag 1. Juli 2024, 10:07
von Jochen Torspecken
Ich habe gerade von unserem Abteilungsleiter erfahren, dass die das schon mit der Schulaufsicht abgeklärt haben:
Die Lesart, dass §23 zusätzliche Defizite zulässt, scheint korrekt zu sein.
Ich bekomme demnächst noch eine Kopie des entsprechenden Schreibens.
Für nächstes Jahr kann der Algorithmus also überarbeitet werden.