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Das Schuljahr nicht in Abschnitte unterteilen
Verfasst: Mittwoch 12. Juni 2024, 09:47
von burmeister
Hallo zusammen,
ein BK möchte in Schild, weil es der Schulrealität entspricht, das Schuljahr nicht unterteilen.
Wählt man "Anz. Abschnitte pro Jahrg.-Stufe": 1 bleiben aber weiterhin 2 Abschnitte bestehen.

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Wählt man hingegen 4 Abschnitte, werden diese sofort angezeigt.
Kann man daraus folgern, dass es in Schild zwingend notwendig ist, das Schuljahr in mindestens 2 Abschnitte zu unterteilen?
Re: Das Schuljahr nicht in Abschnitte unterteilen
Verfasst: Mittwoch 12. Juni 2024, 10:42
von Jochen Torspecken
Meines Wissens nach muss es 2 Halbjahre geben.
Spätestens im letzten Ausbildungsjahr müssen auch Halbjahreszeugnisse erstellt werden. Daher verstehe ich die Anfrage des BK inhaltlich nicht.
Re: Das Schuljahr nicht in Abschnitte unterteilen
Verfasst: Mittwoch 12. Juni 2024, 10:55
von Frodermann
Gibt es nicht auch teilweise 3,5-jährige Bildungsgänge, die dann zum Halbjahr auslaufen?
Re: Das Schuljahr nicht in Abschnitte unterteilen
Verfasst: Mittwoch 12. Juni 2024, 11:37
von Jochen Torspecken
Ja. Gibt es.
Re: Das Schuljahr nicht in Abschnitte unterteilen
Verfasst: Mittwoch 12. Juni 2024, 12:04
von Uli Dierkes
Die Schulstruktur ist in der APO beschrieben:
§5 (2) Die Bildungsgänge des Berufskollegs sind, soweit in den besonderen Bestimmungen für die einzelnen Bildungsgänge nichts Abweichendes bestimmt ist, in Schuljahre eingeteilt.
§9 (1) Die Schülerinnen und Schüler erhalten zum Ende jedes Schulhalbjahres oder des entsprechenden Ausbildungsabschnittes oder zum Ende jedes Schuljahres Zeugnisse oder Bescheinigungen über die Schullaufbahn.
Schulhalbjahre sind daher in der Regel grundlegender Bestandteil der schulischen Organisation - insbesondere wegen der erforderlichen Leistungsbeurteilung der Schüler.
Re: Das Schuljahr nicht in Abschnitte unterteilen
Verfasst: Mittwoch 19. Juni 2024, 11:25
von burmeister
Alles klar, danke für die Infos.
Die Schule befindet sich im Aufbau und lotet für sich noch einige Rahmenbedingungen aus. Deswegen gibt es da noch dann und wann eine Unsicherheit.
Re: Das Schuljahr nicht in Abschnitte unterteilen
Verfasst: Mittwoch 19. Juni 2024, 21:15
von A. Schüller
Noch ergänzend: Nur ein Schuljahr anstatt zwei Halbjahre gibt mit SchilD3 Probleme. Hier gibt es immer genau 2 Abschnitte. Auch für WBKs und Gesamtschulen.