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Schülername auf Abiturzeugnis
Verfasst: Dienstag 11. Juni 2024, 13:33
von Thomas Unkelbach
Liebe Verantwortliche
gibt es eine rechtliche Grundlage, dass auf den Abiturzeugnissen nun (z.B. Formular vom 6.6.2024) nur noch der erste(!) Vorname und der Nachname angegeben wird? Ich meine mich zu erinnern, dass früher alle Vornamen angegeben werden mussten.
Das Problem mit dem (nicht ausgegebenem) Zusatz zum Nachnamen ist mir bekannt (könnte aber möglicherweise zur Information für andere KollegInnen an dieser Stelle noch einmal geklärt werden).
Vielen Dank für eine Auskunft
Thomas Unkelbach
Re: Schülername auf Abiturzeugnis
Verfasst: Dienstag 11. Juni 2024, 13:47
von W.Maßmann
Hallo Herr Unkelbach,
die Ausgabe lässt sich über die Datei zeugniseinstellungen.ini formularweise steuern.
Re: Schülername auf Abiturzeugnis
Verfasst: Dienstag 11. Juni 2024, 13:53
von GE Schwerte
Und ich rate aus Erfahrung dazu, wirklich alle Vornamen auf dem Zeugnis so anzugeben,
wie sie in der Geburtsurkunde der zu beschulenden Entität stehen.
Auch wenn dann
"
Karl-Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester Buhl-Freiherr von und zu Guttenberg"
auf dem Zeugnis steht.
Re: Schülername auf Abiturzeugnis
Verfasst: Dienstag 11. Juni 2024, 14:21
von Thomas Unkelbach
@GE Schwerte : Das stimmt mit meinen Erfahrungen überein. Ich vermutete nur, dass aufgrund der gesamten "Entitätenproblematik" ein Jurist möglicherweise das Nennen aller Vornamen verboten hat.
@W.Maßmann : Vielen Dank, das war's. Vielleicht können Sie als Anregung für Herrn Plümer eine Option "Vorname"+"Weitere/Alle Vornamen"+"Zusatz zum Nachnamen"+"Name" mitnehmen?
Re: Schülername auf Abiturzeugnis
Verfasst: Dienstag 11. Juni 2024, 14:48
von Frodermann
Wir fragen vor dem Abitur die "Alle Namen nach Geburtsurkunde" ab. Sofern es Änderungen gibt (z.B. m -> w, neue Nachnamen), dann ist bitte auch das dazugehörige Behördenpapier vorzuzeigen. Und es kommen auch die "Namen wie auf den offiziellen Behördenpapiern" auf das Zeugnis.
Wenn jemand eine Abweichung im Einzelfall möchte, sollen die das fordern und verwaltungsjuristisch begründen. Man sieht es nicht oft, aber wir sind ja immerhin eine Verwaltungsbehörde. Also, der Schulleiter (m/w/d) ist eine.

Re: Schülername auf Abiturzeugnis
Verfasst: Dienstag 11. Juni 2024, 22:25
von A. Schüller
Ab SchILD3 fliegt der Namenszusatz raus, sodass eine Zeugnisanpassung eher nicht mehr vorgenommen wird. Es heißt dann auch nur noch Rufname und "Alle Vornamen". Das ist dann eindeutig für die Eintragung.