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Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft
Verfasst: Mittwoch 22. Mai 2019, 15:44
von BSt
Einer Kollegin wurde ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft ausgesprochen, da sie gegen Röteln "keinen Schutz" hat. Wir trage ich diese Fehlzeiten in GPC ein?
Es sind ja keine Mutterschutzzeiten, also als "Krankmeldungen ohne ärztliches Attest", da uns kein seperates Attest vorliegt, sondern "nur" das Verbot Seitens der Dienststelle?
Vielen Dank für die Unterstützung bereits im Voraus.
Re: Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft
Verfasst: Mittwoch 22. Mai 2019, 17:22
von BarthB
Hallo!
Behandeln Sie diesen Fall bitte genau wie eine Mutterschutzzeit, also legen Sie für diesen Zeitraum Wochenunterrichtstage an, bei denen an allen Tagen die Häkchen entfernt sind. Es besteht also keine Unterrichtsverpflichtung. Als Abwesenheitsgrund tragen Sie dann "Mutterschutz" ein. Da der Grund "Beschäftigungsverbot" fehlt, ist dieses Verfahren am plausibelsten und soll daher angewendet werden. Diese Auskunft habe ich jedenfalls auf meine Anfrage in dieser Sache einmal erhalten und gebe sie daher auch so an die Schulen, die mich deswegen anrufen, weiter.
Re: Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft
Verfasst: Montag 27. Mai 2019, 10:35
von BSt
Danke sehr.
Re: Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft
Verfasst: Mittwoch 7. Januar 2026, 10:14
von promenadenschule
Hallo zusammen,
die Fragestellung ist zwar schon etwas älter, aber ich habe genau heute diesen Fall und habe es genau so, wie genannt , eingegeben. Die Häkchen ab heute für alle Tage entfernt und das Fehlen mit "Mutterschutzzeit" begründet. Leider wird daraufhin ein Fehler anzeigt "Fehler in den Lehrerdaten". Sollten vielleicht doch die Häkchen drinnen bleiben ? Denn wenn die Kollegin nicht schwanger wäre, hätte sie ja eine Unterrichtsverpflichtung.
Vielleicht kann jemand dazu etwas sagen.
Vielen lieben Dank !!
J. Hennes / Jülich
Re: Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft
Verfasst: Mittwoch 7. Januar 2026, 10:19
von Raffenberg
Hallo,
wahrscheinlich haben Sie in den Lehrerdaten keine Personalnummer hinterlegt. Dies führt immer zu einer Fehlermeldung. Sie können hier einfach 123456 eintragen. Die Personalnummer wird nur benötigt, wenn ein BEM-PDF gedruckt werden soll.
Re: Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft
Verfasst: Freitag 9. Januar 2026, 10:25
von promenadenschule
Hallo Herr Raffenberg,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Tatsächlich hat sich herausgestellt, dass der Fehler einen anderen Grund hatte. (Ein Datum hatte sich überschnitten) Ich habe jetzt die Häkchen entfernt und "Mutterschutzfristen" eingetragen. So scheint es in Ordnung.
Allerdings frage ich mich jetzt, wo diese Personalnummer eingegeben werden muss ? Die wird bei uns nicht abgefragt. Zumindest nicht, dass ich wüsste....
Viele Grüße
Jeanette Hennes
Re: Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft
Verfasst: Freitag 9. Januar 2026, 11:20
von Jochen Torspecken
Die fehlende Personalnummer ist "nur" ein gelber Fehler und die Nummer wird (so weit ich informiert bin) nicht von allen BR verlangt.