Liebe Fachkundige
Auf der Zulassung Anlage 5b ist folgendes vermerkt: "... darüber hinausgehende Kurse in Klammern können ebenfalls im Abiturzeugnis aufgeführt werden oder gestrichen werden".
Dazu zwei Fragen:
1. Wie " streicht" man die Noten? Löscht man die Noten in Schild in dem entsprechenden Halbjahr? Der Schüler hat doch das Fach belegt, man kann doch nicht so tun, als ob er das Fach nicht belegt hätte....
2. Wenn man die Note in Schild löscht, gilt das auch für Noten z.B. in der Q1.2, auch wenn der Schüler das Fach in der Q2 weiter belegt hat? Dann macht es wie in 1. angemerkt doch erst recht keinen Sinn. Wie erscheint dann die gelöschte Note? Als weißes Feld, Striche....?
Vielen Dank für eine hilfreiche Antwort!
Martina Dingendorf
Abiturzeugnis Noten streichen?
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- Falko Müller
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Re: Abiturzeugnis Noten streichen?
Zu 1: Im Reiter "Abitur" kann man die entsprechenden Noten per Rechtsklick aus dem Zeugnisdruck entfernen.
Freundliche Grüße
Falko Müller
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Re: Abiturzeugnis Noten streichen?
1.) Siehe Bild zur Antwort von Herrn Müller
2.) Fächer müssen ja (i.d.R. *) durchgehend belegt werden. Da erzeugen Sie durch Weglassen einer Q1-Note
einen Laufbahnfehler auf dem Zeugnis, wenn das Fach plötzlich in Q2 auftaucht.
*(Bei Zusatzkursen, die erst in Q2 einsetzen, gibt es in Q1 nichts zu streichen)
2.) Fächer müssen ja (i.d.R. *) durchgehend belegt werden. Da erzeugen Sie durch Weglassen einer Q1-Note
einen Laufbahnfehler auf dem Zeugnis, wenn das Fach plötzlich in Q2 auftaucht.
*(Bei Zusatzkursen, die erst in Q2 einsetzen, gibt es in Q1 nichts zu streichen)
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Re: Abiturzeugnis Noten streichen?
Vielen Dank!
Also kann ich nur Noten von Fächern streichen, die im Folgehalbjahr nicht belegt worden sind (und natürlich keine Pflichtfächer sind)? ZB. Geschichte in Q2.1 oder Q2.2, wenn Überbelegung.
VG
Also kann ich nur Noten von Fächern streichen, die im Folgehalbjahr nicht belegt worden sind (und natürlich keine Pflichtfächer sind)? ZB. Geschichte in Q2.1 oder Q2.2, wenn Überbelegung.
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- Falko Müller
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Re: Abiturzeugnis Noten streichen?
Auf dem Zeugnis müssen nur die Noten ausgewiesen werden, die in die Abiturberechnung einfließen. Weitere Noten werden offiziell nur auf Wunsch des Schülers angegeben (siehe VV 39.4.3 zu § 39 APO-GOSt). Man kann also mE auch Q1 Noten weglassen und nur die Q2 Noten ausweisen.
Freundliche Grüße
Falko Müller
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Re: Abiturzeugnis Noten streichen?
Es müssen alle Kurse aufgeführt werden, die in die Berechnung eingehen und die durch Pflichtbelegung belegt wurden.
Im dargetellten Beispiel könnten also die beiden nicht eingebrachten Reli-Kurse im Zeugnis fehlen (es müssen nur zwei belegt und eingebracht werden), jedoch nicht die beiden nicht eingebrachten Sportkurse (es müssen 4 Sp-Kurse belegt, aber keiner eingebracht werden).
Insgesamt müsssen mindesten 38 Kurse ausgewiesen sein.
Anmerkung: Wir raten davon ab. Das beste Beispiel ist ein Schüler, der eine IF-Kurs gestrichen hatte. Sein Arbeitgeber fragte nach dieser merkwürdigen Lücke im Zeignis. Wir habe es dann mit der IF-Note nachgedruckt.
Im dargetellten Beispiel könnten also die beiden nicht eingebrachten Reli-Kurse im Zeugnis fehlen (es müssen nur zwei belegt und eingebracht werden), jedoch nicht die beiden nicht eingebrachten Sportkurse (es müssen 4 Sp-Kurse belegt, aber keiner eingebracht werden).
Insgesamt müsssen mindesten 38 Kurse ausgewiesen sein.
Anmerkung: Wir raten davon ab. Das beste Beispiel ist ein Schüler, der eine IF-Kurs gestrichen hatte. Sein Arbeitgeber fragte nach dieser merkwürdigen Lücke im Zeignis. Wir habe es dann mit der IF-Note nachgedruckt.
Viele Grüße, H. Hayen
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Re: Abiturzeugnis Noten streichen?
39.4.3 In das Zeugnis sind die Ergebnisse aller Kurse, die in die Gesamtqualifikation eingegangen sind, weiterer Pflichtkurse ... aufzunehmen. Auf Wunsch der Schülerin oder des Schülers werden die Ergebnisse weiterer, in der Qualifikationsphase belegter Kurse aufgenommen. Die Ergebnisse dieser Kurse sind in Klammern zu setzen.
Wichtig sind hier weitere Pflichtkurse. Sprich, alle Kurse mit Belegverpflichtung sind aufzunehmen.
Wichtig sind hier weitere Pflichtkurse. Sprich, alle Kurse mit Belegverpflichtung sind aufzunehmen.