Anlage 05b (Zulassungsbescheinigung) und nicht beurteilbare Kurse

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A.Latour
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Anlage 05b (Zulassungsbescheinigung) und nicht beurteilbare Kurse

Beitrag von A.Latour »

Hallo miteinander,

eines meiner Gymnasien hat ein Problem mit der aktuellen Anlage 05b (Zulassungsbescheinigung), da bei einem Schüler Kurse nicht beurteilbar waren und somit in Schild mit NB vermerkt wurden. Bei der Laufbahnbescheinigung (05a) wurde dann dort korrekt Striche (--) gesetzt. Bei der Zulassungsbescheinigung (05b) gibt es aber einer Fehlermeldung, da sie nur Integer als Einträge akzeptiert.
Fehlermeldung.jpg
Fehlermeldung.jpg (23.81 KiB) 2688 mal betrachtet
Die Bezirksregierung hatte auf Anfrage aber gesagt, man dürfe stattdessen aber auch nicht einfach 0 Punkte setzen, da dies den Sachverhalt nicht juristisch korrekt wiedergeben würde.
Wie kann also dieser Schüler (der wohl genügend andere gültige Kurse für die Zulassung gesammelt hat) eine juristisch korrekte Zulassungsbescheinigung erhalten? Muss ich mich dann doch in den Report einarbeiten oder gibt es für solche Fälle schon andere Lösungen?

Vielen Dank, Andreas Latour
W.Maßmann
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Re: Anlage 05b (Zulassungsbescheinigung) und nicht beurteilbare Kurse

Beitrag von W.Maßmann »

Hallo Herr Latour,
ein Blick in den Report zeigt, dass im Hauptbericht in der function Kurs_Punkte in Zeile 7 der Code
if ((pkt_str = '') or (pkt_str = '--'))
das Problem löst.
Viele Grüße
Wolfgang Maßmann
A.Latour
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Re: Anlage 05b (Zulassungsbescheinigung) und nicht beurteilbare Kurse

Beitrag von A.Latour »

Vielen Dank Herr Maßmann! Bei mir hätte es eine wesentlich größere Anzahl an Blicken gebraucht, da ich wegen der Fehlermeldung erst mal nur in den Subreport-Programmierungen gesucht hatte...
M. Plümper
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Re: Anlage 05b (Zulassungsbescheinigung) und nicht beurteilbare Kurse

Beitrag von M. Plümper »

Generell macht der Fehler hier aber Sinn.

Ohne den Fall zu kennen frag ich mich, wie jemand mit nicht bewerteten Kursen zugelassen werden kann. In mir bekannten Fällen, z. B. bei Krankheit, wurde von Seiten der BR zugestimmt, die Zulassungsentscheidung bis zur Feststellung der Leistung auszusetzen. Denn auch Kurse außerhalb der Belegpflicht haben u. U. Einfluss auf das Zulassungsergebnis.

Ansonsten kann man das Notenfeld auch leer lassen, statt NB.
W.Maßmann
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Re: Anlage 05b (Zulassungsbescheinigung) und nicht beurteilbare Kurse

Beitrag von W.Maßmann »

Hallo Herr Plümper,
Generell macht der Fehler hier aber Sinn.
Nun ja.
Ich habe testweise in Q1.1 in Musik die "Note" NB eingetragen und auf der Abitur-Karte 'Leistungsdaten holen' ausgeführt. Es ergab sich sofort das folgende Zulassungsergebnis mit -- an besagter Stelle (roter Kreis):
Zulassung_mit_NB.jpg
Zulassung_mit_NB.jpg (47.01 KiB) 2607 mal betrachtet
Wenn man dann den Report Anlage 05b - Ergebnis Erste Konferenz Zentraler Abiturausschuss aus der Sammlung GymOb_Zeugnisse.2023-06-08.29 benutzt, ergibt sich die anfangs genannte Fehlermeldung und keiner weiß: warum?, insbesondere weil Anlage 05a ... problemlos durchläuft.
Vielleicht sollte doch darüber nachgedacht werden, den erweiterten Code zu übernehmen.

Aber natürlich kann man das Notenfeld auch leer lassen, wenn dies als Lösungsmöglichkeit erkannt wird.

@A.Latour: das ein vor Blick war nicht als Zahlwort gedacht, die Suche hat auch hier schon etlicher Blicke bedurft.
Viele Grüße
Wolfgang Maßmann
M. Plümper
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Re: Anlage 05b (Zulassungsbescheinigung) und nicht beurteilbare Kurse

Beitrag von M. Plümper »

Interessant. Das nehme ich mal mit für den SVWS-Client.

Wird denn die Zulassung auch bei leerem Feld ausgesprochen?

Das sich die Anlage 5a anders verhält ist ja richtig, da hier evtl. noch erbrachte Leistungen noch nachgeholt werden können, bei der Zulassung ist das aber nicht ohne weiteres möglich.
W.Maßmann
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Re: Anlage 05b (Zulassungsbescheinigung) und nicht beurteilbare Kurse

Beitrag von W.Maßmann »

M. Plümper hat geschrieben: Dienstag 9. April 2024, 21:57... Wird denn die Zulassung auch bei leerem Feld ausgesprochen?...
Ja. Der einzige Unterschied: das Feld für Musik in Q1.1 ist leer.
Viele Grüße
Wolfgang Maßmann
M. Plümper
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Re: Anlage 05b (Zulassungsbescheinigung) und nicht beurteilbare Kurse

Beitrag von M. Plümper »

Danke.
W.Maßmann
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Re: Anlage 05b (Zulassungsbescheinigung) und nicht beurteilbare Kurse

Beitrag von W.Maßmann »

Aufgrund der Kontinuitätsdiskussion an anderer Stelle habe ich mir mein obiges Beispiel in LuPO angesehen.
Alle weiteren Angaben beziehen sich nur auf Q1.1 und Musik:
Die Pseudo-Noten AM, NB, NT, NE und LM ergeben auf der Karte Abiturberechnung den Hinweis "Bei einem belegten Kurs fehlt noch die Note".
AT, aber auch E1, E2 oder E3 ergeben die Zulassung, wobei es bei den E-Noten m.E. ein Fehler in LuPO ist.
Nimmt man auf der Karte Laufbahnplanung den Q1.1-Kurs heraus und ergänzt dann Kurse in Q1.2 usw. , so erhält man dort Fehlermeldungen.
Die Abiturberechnung ergibt allerdings in diesem Fall auch die Zulassung. Hier liegt sicher ein LuPO-Fehler vor.

Zurück zu SchILD:
Die 5 genannten Pseudo-Noten führen alle zum Ausgangsproblem: '--' auf der Karte Abitur mit Zulassung und Fehlermeldung in Anlage 05b... .
AT ist natürlich kein Problem, aber die E-"Noten" ergeben ebenfalls: '--' auf der Karte Abitur mit Zulassung und entsprechende Fehlermeldung in Anlage 05b... .

Da damit Musik vielleicht ein unpassendes Beispiel ist, habe ich mir den Fall MU in EF und CO in der Q-Phase in SchILD nachgebaut:
CO in Q1.1 bis Q2.1 belegt und NB im ersten oder dritten Halbjahr ergeben: '--' auf der Karte Abitur mit Zulassung und Fehlermeldung in Anlage 05b... .
Lediglich NB in Q2.1 ergibt als Ergebnis des Prüfungsalgorithmus:
"Belegungsfehler: Die Fächer Literatur, instrumentalpraktischer bzw. vokalpraktischer Grundkurs sowie Zusatzkurse dürfen maximal in zwei aufeinanderfolgenden Halbjahren belegt werden." und damit keine Zulassung.
(Mit AT an dieser Stelle wird die Zulassung berechnet.)

Meine Folgerung aus diesen Tests: bei erfolgreicher Zulassung sollten in Anlage 05b... die Pseudo-Noten (mit '--' auf der Karte Abitur) abgefangen werden, auch wenn die Ursachenfindung sicher nicht so schwierig ist.
Viele Grüße
Wolfgang Maßmann
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Re: Anlage 05b (Zulassungsbescheinigung) und nicht beurteilbare Kurse

Beitrag von Raffenberg »

Ich schätze die Laufbahn tatsächlich als genehmigungspflichtige Laufbahn ein, da eine Nichtteilnahme (gleichzusetzen mit Note 6 und damit nicht belegt) gegen die laufbahnrechtliche Verordnung in Musik verstößt. Um in einem solchen genehmigten Fall trotzdem das Formular drucken zu können, spricht aus meiner Sicht nichts gegen die oben von Herrn Maßmann genannte Anpassung im Report.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
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