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Diskussionen rund um Schild-NRW3 (BETA)

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011marTusch
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Re: Einstellungen

Beitrag von 011marTusch »

Grundsätzlich soll neu zu entwickelnde Software allen geltenden Vorschriften entsprechen!

Wir sollten aber nicht außer Acht lassen, dass es sich für die Stadt Köln um Datenverarbeitung im Auftrag der Schulen handelt. Alleine die SchulleiterInnen entscheiden über die einzusetzende Software. Ich gehe davon aus, dass ein entsprechender Auftrag der Stadt Köln vorliegt. Soweit SchulsekretärInnen betroffen sind, ist die Stadt Köln verpflichtet und sicher in der Lage, diesen auf Wunsch einen geigneten Arbeitsplatz nachzuweisen.

Das Change-Management ist schlicht außen vor.
Viele Grüße aus Wuppertal
Ottmar Tusch
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D.Jakel
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Re: Einstellungen

Beitrag von D.Jakel »

Guten Tag,
011marTusch hat geschrieben: Donnerstag 28. März 2024, 16:41 [..]Datenverarbeitung im Auftrag der Schulen handelt. Alleine die SchulleiterInnen entscheiden über die einzusetzende Software.
[..]
Ds klingt interessant. Steht das irgendwo? Angeblich entscheidet nämlich nach neuer Gesetzeslage der Schulträger, welche Art der Dokumentation zu verwenden ist. Konkret: Darf der Schulträger vorschreiben, dass ein digitales Klassenbuch zu verwenden ist? (Ich frage für einen Freund :roll: )
mfG, D.Jakel
mian
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Re: Einstellungen

Beitrag von mian »

D.Jakel hat geschrieben: Donnerstag 28. März 2024, 23:31 Ds klingt interessant. Steht das irgendwo? Angeblich entscheidet nämlich nach neuer Gesetzeslage der Schulträger, welche Art der Dokumentation zu verwenden ist. Konkret: Darf der Schulträger vorschreiben, dass ein digitales Klassenbuch zu verwenden ist? (Ich frage für einen Freund :roll: )
Auch wenn wir doch sehr off-topic geraten:

Welche neue Gesetzeslage meinen Sie?

Derzeit gilt: Das Führen von (digitalen) Klassenbüchern gehört zum (unstrittigen) Bereich der innere Angelegenheiten, die durch die Schule selbst gestaltet werden - §3 SchulG. [Lediglich bei bestimmten Prozessen (der Übermittlung von Daten an öffentliche Stellen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs - §5 VO-DV I) können (vom Ministerium) im Einvernehmen mit dem Schulträger Prozesse, Hardware, Software vorgeschrieben werden.] Daher kann der Schulträger kein Klassenbuch vorschreiben oder einführen. Hinzu kommt, dass die Verantwortung für die Verarbeitung der entsprechenden Daten bei der/dem Schulleiter:in liegt. Daher auch der gute und wichtige Hinweis: ohne Vertrag zur Auftragsverarbeitung geht gar nichts. Da dies auch nicht originäre Aufgabe des Schulträgers ist, kann dies auch nicht konkludent vorliegen.
--
Mit besten Grüßen
Michael Andres
D.Jakel
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Re: Einstellungen

Beitrag von D.Jakel »

Guten Tag, danke für die Hinweise, das hat mir (auch off topic) geholfen, mehr Klarheit zu bekommen.
mfG, D.Jakel
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T.Hagel
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Re: Einstellungen

Beitrag von T.Hagel »

011marTusch hat geschrieben: Donnerstag 28. März 2024, 16:41 Grundsätzlich soll neu zu entwickelnde Software allen geltenden Vorschriften entsprechen!

Wir sollten aber nicht außer Acht lassen, dass es sich für die Stadt Köln um Datenverarbeitung im Auftrag der Schulen handelt. Alleine die SchulleiterInnen entscheiden über die einzusetzende Software. Ich gehe davon aus, dass ein entsprechender Auftrag der Stadt Köln vorliegt. Soweit SchulsekretärInnen betroffen sind, ist die Stadt Köln verpflichtet und sicher in der Lage, diesen auf Wunsch einen geigneten Arbeitsplatz nachzuweisen.

Das Change-Management ist schlicht außen vor.
Das gilt ja nicht nur für die Stadt Köln, sondern im Grunde für alle IT-Dienstleister, die die Infrastruktur für die Schulverwaltungen bereitstellen. Abgesehen davon kann ein "bisschen" mehr Qualität beim Thema "Benutzer-Interface" nicht schaden. Egal ob die Programme nun von Landesbediensteten oder städtische Mitarbeitern oder Dritten bedient wird.

Was die Software betrifft, die die Schulen innerhalb des sog. pädagogischen Netzwerkes, bzw. außerhalb des zentral verwalteten Schulverwaltungsnetzwerkes, so macht es durchaus Sinn, wenn die Schulleitungen sich hier für diese oder jene Software aussprechen, da sie systembedingt besser entscheiden können, welche für ihre Schule mehr Sinn machen.

In beiden Fällen aber muss die Software in die jeweilige Infrastruktur passen, um supportfähig zu bleiben und nicht für ungewollte Nebeneffekte zu sorgen.
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Raffenberg
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Re: Einstellungen

Beitrag von Raffenberg »

Alle entsprechenden Bedürfnisse und Verbesserungen sind auf den Weg gebracht. Auch die Verschmelzung der Schulstatistik und dem SVWS-Client. Es wird schlichtweg noch viel Zeit brauchen, bis der SVWS-Client komplett fertig ist. Die Vorstellung, dass dies in kürzester Zeit umzustellen ist, ist unrealistisch. Die Programmierung ist komplex, das Projekt extrem groß, die Abhängigkeiten enorm. Zudem sind vielfältige Absprachen mit verschiedensten Abteilungen notwendig, die auch ihre abhängigen Prozesse umstellen müssen und entsprechende programmiertechnische Umstellungen vornehmen müssen. Schild3 ist ein notwendiges Update, weil Schild2 nicht mit der neuen Datenbankstruktur arbeiten kann. Auch diese Umstellung ist im Hintergrund schon enorm komplex. Wir befinden uns in einer notwendigen Zwischenphase.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
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