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Gelöschte SuS nicht im Papierkorb

Verfasst: Freitag 23. Februar 2024, 08:02
von Jochen Torspecken
Folgendes Verhalten bei SchILDzentral fällt uns gerade auf:
Wenn man einen Schüler aus der Neuaufnahme löscht, wird dieser nicht in den Papierkorb verschoben sondern sofort und restlos entfernt.
Die Meldung ist auch eine andere als gewohnt (kein Wort von Löschmarkierung).
Bug oder Feature?

Re: Gelöschte SuS nicht im Papierkorb

Verfasst: Freitag 23. Februar 2024, 13:08
von Frodermann
Aus meiner Sicht würde ich das als Feature interpretieren.

"Neuaufnahme" ist ja schon ein "Halb-Status" was die Verarbeitung in der Schule angeht. Möchte man den Schüler halt behalten, ist aber nicht sicher ob, kann man ihn auf die "Warteliste" verschieben.

Daher kann ich nachvollziehen, dass Schüler, die man aus der "Neuaufnahme" oder "Warteliste" löscht auch gleich weg sind. Die Sicherheitsfunktion "Papierkorb" gilt damit nur für Schüler, die man definitiv schon an der Schule verarbeitet hat oder noch dabei ist (Aktiv, Abschluss, Abgang).

Das gesagt: Wenn eine Funktion heimlich zwei unterschiedliche Auswirkungen hat, finde ich generell eher suboptimal.

Re: Gelöschte SuS nicht im Papierkorb

Verfasst: Montag 26. Februar 2024, 08:47
von Beisenherz
Das ist auch insofern das einzig sinnvolle Vorgehen, als dass bei SchildZentral die Schüler für euch reserviert sind, solange sie in der Warteliste hängen. Das heißt keine andere Schule kann sich die entsprechenden Schüler mehr von der Grundschule ziehen. Deshalb müssen sie wieder freigegeben werden, wenn ihr sie aus der Warteliste löscht.

Re: Gelöschte SuS nicht im Papierkorb

Verfasst: Montag 26. Februar 2024, 19:36
von 011marTusch
Definitiv ein Feature.
Die Stadt Wuppertal hat das Anmeldemodul zu SchildZentral (Übernahme der Meldedaten Lernanfänger, Übergabe an die SEK I, Schulpflichtüberwachung..) erworben. Nicht selten versuchen die Eltern Ihre Kinder an mehreren Schulen anzumelden. Die zweite Schule sieht, wo das Kind bereits angemeldet ist und könnte es erst nach Freigabe übernehmen. Der Schulträger kann in der Anmeldephase den "Elternwillen" live mitverfolgen und könnte z.B. bei Grundschulen lenkend eingreifen.

Erst nach der Aufnahme (Status 2) sind die Daten an eine Schule gebunden und eine Löschung sollte dann nur noch nach Ablauf der vorgeschriebenen Frist in Frage kommen.