Herkunftssprachlicher Unterricht auf dem Abiturzeugnis
Verfasst: Donnerstag 9. Mai 2019, 18:11
Hallo zusammen,
dieses Thema wurde schon im alten Forum diskutiert:
https://forum-svws.nrw.de/cgi-bin/yabb2 ... 7345541/15
Ich würde gerne daran anschließen:
So wie ich die Informationen aus dem Arbeitskreis Oberstufe der Bezirksregierung Düsseldorf verstehe, wird die erfolgreiche Sprachprüfung im herkunftssprachlichen Unterricht auf dem Abiturzeugnis unter Fremdsprachen mit dem GeR B1 ausgewiesen (für diejenigen, die Zugriff haben: siehe "Kompendium 2018" des AK Oberstufe Düsseldorf, Kapitel 23 (S. 52)).
Mein Problem ähnelt nun dem von Frau Dornbach im letzten Beitrag des oben genannten Threads: Ich habe eine Schülerin, die von Klasse 2 (eigene Angabe) bis Klasse 9 am HSU in Portugiesisch teilgenommen hat und am Ende der 9 eine Sprachprüfung nach §5 Abs. 3 APO SI auf dem Niveau des MSA erfolgreich abgelegt hat. Ich kann nun auf dem Reiter Laufbahn bei der Sprachenfolge Portugiesisch ergänzen. Trage ich es bei der Fremdsprachenfolge mit "Prüfung" ein, erscheint es allerdings nicht auf dem Abiturzeugnis. Wenn ich es aber mit "Nachweis" eintrage (was, wenn ich es richtig verstehe, dafür eigentlich nicht gedacht ist), so erscheint es unter Fremdsprachen. Ich stolpere jetzt noch über den auszuweisenden Zeitraum von Klasse 2.1 bis Klasse 9.2. Das sieht für mich merkwürdig aus. Ich bitte daher um Einschätzungen zu diesem Vorgehen. Hat jemand Erfahrungen oder weiß sicher, wie in einem solchen Fall zu verfahren ist? Vielen Dank im Voraus!
Herzliche Grüße
Daniel Glünz
dieses Thema wurde schon im alten Forum diskutiert:
https://forum-svws.nrw.de/cgi-bin/yabb2 ... 7345541/15
Ich würde gerne daran anschließen:
So wie ich die Informationen aus dem Arbeitskreis Oberstufe der Bezirksregierung Düsseldorf verstehe, wird die erfolgreiche Sprachprüfung im herkunftssprachlichen Unterricht auf dem Abiturzeugnis unter Fremdsprachen mit dem GeR B1 ausgewiesen (für diejenigen, die Zugriff haben: siehe "Kompendium 2018" des AK Oberstufe Düsseldorf, Kapitel 23 (S. 52)).
Mein Problem ähnelt nun dem von Frau Dornbach im letzten Beitrag des oben genannten Threads: Ich habe eine Schülerin, die von Klasse 2 (eigene Angabe) bis Klasse 9 am HSU in Portugiesisch teilgenommen hat und am Ende der 9 eine Sprachprüfung nach §5 Abs. 3 APO SI auf dem Niveau des MSA erfolgreich abgelegt hat. Ich kann nun auf dem Reiter Laufbahn bei der Sprachenfolge Portugiesisch ergänzen. Trage ich es bei der Fremdsprachenfolge mit "Prüfung" ein, erscheint es allerdings nicht auf dem Abiturzeugnis. Wenn ich es aber mit "Nachweis" eintrage (was, wenn ich es richtig verstehe, dafür eigentlich nicht gedacht ist), so erscheint es unter Fremdsprachen. Ich stolpere jetzt noch über den auszuweisenden Zeitraum von Klasse 2.1 bis Klasse 9.2. Das sieht für mich merkwürdig aus. Ich bitte daher um Einschätzungen zu diesem Vorgehen. Hat jemand Erfahrungen oder weiß sicher, wie in einem solchen Fall zu verfahren ist? Vielen Dank im Voraus!
Herzliche Grüße
Daniel Glünz