O. K. und vielen Dank, aber sollte man dann im Brief nicht auch explizit auf das Schulgesetz verweisen statt nur auf die APO?Raffenberg hat geschrieben: ↑Montag 22. April 2024, 14:02 § 13 (3) Schulgesetz
§ 10 (2) APO-SI
Im dreigliedrigen Schulsystem ist der Wechsel der Standardfall. Deshalb geschieht hier der Wiederholungswunsch in der Regel auf Antrag der Eltern. Es müssen ja eigentlich besondere Gründe vorliegen. Im Serienbrieftext steht davon aber so auch nichts drin.
Sonst versteht das doch kein Mensch...