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TZ Kolleginnen in EZ und Selbstvertretung

Verfasst: Montag 4. September 2023, 12:21
von MarSchu
Hallo zusammen,
wie trägt man Kolleginnen ein, die eigentlich in Elternzeit sind und in diesem Schuljahr zurückkehren (oder auch nicht), sich aber bereits für einige Stunden selbst vertreten? Sagen wir die Kollegin hatte vorher eine halbe Stelle und vertritt sich derzeit für 8 Stunden selbst. Stehen dann in der LID einfach die 8 Stunden und es gibt keine weiteren Anmerkungen zur Elternzeit? LG

Re: TZ Kolleginnen in EZ und Selbstvertretung

Verfasst: Montag 4. September 2023, 13:03
von IT.NRW Methodik
Richtig, in der LID soll die Kollegin mit 8h erfasst werden. Die Minderleistung "Beurlaubung (auch Elternzeit), Rückkehr im Laufe des Schuljahres"
(230) soll hier nicht angegeben werden. Es ist somit aus statistischer Sicht nicht zu sehen, dass sich die Kollegin in Elternzeit befindet.

In den Eintragungshilfen findet sich noch folgender Textbaustein:
Lehrkräfte, die während eines Urlaubs aus familiären Gründen oder Elternzeit eltern-geldunschädliche Teilzeitarbeit verrichten, sind mit ihrem normalen Rechtsverhältnis einzutragen. Bei der Beschäftigungsart ist hier einzutragen: „T“ (Teilzeit), „NA“ (neben-amtlich / nur Beamte) oder. „SB“ (nebenberuflich / nur Angestellte). Dies gilt auch für Lehrkräfte, die sich für ElterngeldPlus entschieden haben.

Re: TZ Kolleginnen in EZ und Selbstvertretung

Verfasst: Montag 4. September 2023, 13:57
von MarSchu
Vielen Dank