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Masernnachweis Lehrer
Verfasst: Dienstag 22. August 2023, 08:46
von Europaschule
Hallo,
ich finde leider nicht, wo ich bei den Lehrern einen Haken oder Vermerk setzten kann, ob ein Masernnachweis vorliegt.
Kann mir da jemand weiter helfen?
Vielleicht habe ich ja Tomaten auf den Augen.
Liebe Grüße
Sabine Hermanns
Re: Masernnachweis Lehrer
Verfasst: Dienstag 22. August 2023, 09:17
von GE Schwerte
Europaschule hat geschrieben: Dienstag 22. August 2023, 08:46 ich finde leider nicht, wo ich bei den Lehrern einen Haken oder Vermerk setzten kann, ob ein Masernnachweis vorliegt.
Gar nicht mehr.
Das übernimmt nun Ihre Bezirksregierung für sie, weil das so geheime persönliche Daten sind.
Re: Masernnachweis Lehrer
Verfasst: Freitag 1. September 2023, 10:33
von T.Hagel
GE Schwerte hat geschrieben: Dienstag 22. August 2023, 09:17
Gar nicht mehr.
Das übernimmt nun Ihre Bezirksregierung für sie, weil das so geheime persönliche Daten sind.
Wenn das nun die Bezirksregierungen übernehmen und die Möglichkeit im Lehrer-"Katalog" entzogen wurde ... warum werden dann nicht auch die Datenbankinhalte gelöscht ?
Re: Masernnachweis Lehrer
Verfasst: Freitag 1. September 2023, 10:39
von GE Schwerte
Schon wieder eine W-Frage.
Und die Bezirkregierungen wissen zwar den Impf-Status der Neueinstellungen, aber nach
dem Altbestand in der Schule hat niemand gefragt.
Aber bedenken Sie:
"Es ziemt dem Untertanen nicht, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen und sich in dünkelhaftem Übermute ein öffentliches Urteil über die Rechtmäßigkeit derselben anzumaßen."
(Gustav von Rochow, Innenminister und Staatsminister)
Re: Masernnachweis Lehrer
Verfasst: Freitag 1. September 2023, 14:20
von 011marTusch
Hmmm - ist die gesetzliche Grundlage für eine Datenerhebung entfallen (Gesetz geändert)? Dann müssen die Daten gelöscht werden. Gibt es eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist für diese Daten? Dann ist dort festgelegt, wann sie gelöscht werden müssen/dürfen.
GE Schwerte hat geschrieben: Freitag 1. September 2023, 10:39
Und die Bezirkregierungen wissen zwar den Impf-Status der Neueinstellungen, aber nach
dem Altbestand in der Schule hat niemand gefragt.
Vermutlich ist das Gesetz gar nicht geändert worden. Nachdem der Altbestand vollständig erfasst ist, ist das Gesetz nur noch bei Neueinstellungen einschlägig. Die Aufbewahrungsfristen sind dann wohl in der VODV II geregelt.