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Nachprüfung zur Erlangung des EESA Gymnasium EF
Verfasst: Montag 7. August 2023, 13:21
von Klapet
Wie trage ich die bestandene NP in diesem Fall ein? Wenn ich die Note auf gewohntem Weg von 5 auf 4 ändere, wird die Schülerin als versetzt gewertet. Die 5 kann aber ja auch nicht stehen bleiben?
Re: Nachprüfung zur Erlangung des EESA Gymnasium EF
Verfasst: Montag 7. August 2023, 15:44
von M. Plümper
Nur die Noten manuell ändern, eine entsprechende Zeugnisbemerkung setzen und drucken. Wichtig ist nur, nicht die Versetzungsberechnung neu zu starten oder die NP in die Leistungsdaten zu übernehmen.
Re: Nachprüfung zur Erlangung des EESA Gymnasium EF
Verfasst: Montag 7. August 2023, 17:58
von Klapet
Wie lautet hier eine übliche Zeugnisbemerkung?
Re: Nachprüfung zur Erlangung des EESA Gymnasium EF
Verfasst: Mittwoch 9. August 2023, 10:43
von Klapet
Siehe VV § 40 Absatz 3 zur APO-GOSt.