Krankmeldung bei Abordnung mit voller Stundenzahl
Verfasst: Mittwoch 2. August 2023, 19:51
Ich habe es so verstanden, dass teilabgeordnete Lehrkräfte sich stets an beiden Schulen (Stammschule UND Abordnungs-Schule) krankmelden müssen, auch wenn sie an demselben Tag nicht an beiden Schulen unterrichtlich eingesetzt sind. Richtig??
Wie sieht es aus, wenn eine Lehrkraft mit ihrer kompletten Stundenzahl (hier Teilzeitkraft mit 14 Wochenstunden Abordnung mit diesen 14 Wochenstunden) abgeordnet ist. Wir sind Stammschule. Muss diese Lehrkraft sich auch an unserer Schule, der Stammschule, krankmelden oder nur an der Schule an der sie abgeordnet ist. Folglich auch die Frage nach der Erfassung in GPC -> Erfassung an beiden Schulen oder nur an der Schule, an der sie abgeordnet ist?
Wie sieht es aus, wenn eine Lehrkraft mit ihrer kompletten Stundenzahl (hier Teilzeitkraft mit 14 Wochenstunden Abordnung mit diesen 14 Wochenstunden) abgeordnet ist. Wir sind Stammschule. Muss diese Lehrkraft sich auch an unserer Schule, der Stammschule, krankmelden oder nur an der Schule an der sie abgeordnet ist. Folglich auch die Frage nach der Erfassung in GPC -> Erfassung an beiden Schulen oder nur an der Schule, an der sie abgeordnet ist?