Ich habe es so verstanden, dass teilabgeordnete Lehrkräfte sich stets an beiden Schulen (Stammschule UND Abordnungs-Schule) krankmelden müssen, auch wenn sie an demselben Tag nicht an beiden Schulen unterrichtlich eingesetzt sind. Richtig??
Wie sieht es aus, wenn eine Lehrkraft mit ihrer kompletten Stundenzahl (hier Teilzeitkraft mit 14 Wochenstunden Abordnung mit diesen 14 Wochenstunden) abgeordnet ist. Wir sind Stammschule. Muss diese Lehrkraft sich auch an unserer Schule, der Stammschule, krankmelden oder nur an der Schule an der sie abgeordnet ist. Folglich auch die Frage nach der Erfassung in GPC -> Erfassung an beiden Schulen oder nur an der Schule, an der sie abgeordnet ist?
Krankmeldung bei Abordnung mit voller Stundenzahl
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Re: Krankmeldung bei Abordnung mit voller Stundenzahl
Hallo,
im Grundsatz muss sich eine Lehrkraft immer an Ihrer Stammschule krankmelden. Für GPC gilt dieser Grundsatz jedoch nicht.
In der Bedienungsanleitung auf S. 116 steht:
im Grundsatz muss sich eine Lehrkraft immer an Ihrer Stammschule krankmelden. Für GPC gilt dieser Grundsatz jedoch nicht.
In der Bedienungsanleitung auf S. 116 steht:
Dementsprechend müssen sich die Lehrkräfte auch an den Abordnungsschulen krank melden, wenn Sie dort unterrichten würden.Erfassung bei abgeordneten Lehrkräften:
Sind Lehrkräfte an mehreren Schulen tätig (Abordnung), erfasst jede Schule die einzelnen Krankheitstage getrennt.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Jens Raffenberg