Name von Schüler/innen in SchILD - Transition

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S.Maurenbrecher
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Name von Schüler/innen in SchILD - Transition

Beitrag von S.Maurenbrecher »

Hallo,
ich habe mal eine rechtliche Frage.
Ein Schüler befindet sich gerade in der Transition von Frau zu Mann. Entsprechend hat der Schüler natürlich seinen Namen geändert.

Der Schulträger hat uns nun mitgeteilt, dass in SchILD immer der Name des Personalausweises vermerkt werden muss. Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage? Problem ist, dass für Office365, digitales Klassenbuch etc. die Daten auf SchILD gezogen werden. Und somit dann der Mädchenname auf allen Listen vermerkt wird.

Der Schüler hat eigentlich sogar das Recht ein Zeugnis auf seinen neu gewählten Namen zu erhalten. Also eigentlich ja ein Widerspruch..

Kann mir da jemand helfen?

Liebe Grüße,
S.Maurenbrecher
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Uli Dierkes
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Re: Name von Schüler/innen in SchILD - Transition

Beitrag von Uli Dierkes »

S.Maurenbrecher hat geschrieben: Montag 19. Juni 2023, 17:29 ein Zeugnis auf seinen neu gewählten Namen
Wie/wo hat er denn seinen Namen geändert?
Lediglich eigener Wunsch? Dann ist es nicht offiziell legitimiert.
Durch Eintrag beim Standesamt oder durch einen Gerichtsbeschluss? Dann muss auch ein entsprechender Personalausweis gefertigt werden. Weil dessen Ausstellung möglicherweise lange dauert, wäre die Vorlage des Gerichtsbeschlusses oder einer Standesamt-Bescheinigung vorerst für die Änderung der Schuldaten ausreichend.
8-)      .   Einen guten Tag wünscht     Uli Dierkes
S.Maurenbrecher
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Re: Name von Schüler/innen in SchILD - Transition

Beitrag von S.Maurenbrecher »

Es liegt ein Ergänzungsausweis der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität vor, auf dem der neue Name, das Geschlecht und die offizielle Ausweisnummer vermerkt sind.
Da der Schüler sich noch in der Transition befindet, liegt auch kein Gerichtsbeschluss oder sonstiges vor. Das geht ja alles nicht von heute auf morgen...

Hier mal ein Auszug aus dem Material, was mir die Betreuer haben zukommen lassen:
Gesetzlich sind Menschen nur in wenigen Fällen verpflichtet sind, ihren amtlich eingetragenen Vornamen anzugeben: Bei der
Aussage als Zeug_in vor Gericht, bei einer notariell beglaubigten Unterschrift und im Falle einer Befragung durch Polizei
oder andere Amtsträger, wenn beispielsweise wegen einer Straftat ermittelt wird. In Klassenbüchern, Teilnahmelisten oder
Fachartikeln darf der gewählte Name verwendet werden. Und auf Arbeits- und Schulzeugnissen, Monats- und Bibliothekskarten, Schüler- und Vereinsausweisen ebenfalls. Bei Unsicherheit können Zeugnisse auch doppelt ausgestellt werden – einmal auf den „offiziellen“ und einmal auf den selbstgewählten Namen.
Nach der Vornamensänderung sind Schulen gemäß §5 TSG verpflichtet, den neuen Namen zu benutzen, da sie sonst gegen das im Transsexuellengesetz festgelegte Offenbarungsverbot verstoßen würden. Solange der Name noch nicht durch eine Vornamensänderung rechtskräftig ist, haben einige Schulen Bedenken, den Namen in Dokumenten zu ändern, da sie Angst haben, gegen Gesetze zu verstoßen. Als juristische Argumentationsgrundlage für die Verwendung des neuen Namens vor der offiziellen Vornamensänderung kann das juristische Gutachten „Zur Situation transsexueller Kinder in der Schule vor der offiziellen (gerichtlichen) Vornamensänderung“ herangezogen werden. Dieses Gutachten wurde von der Rechtsanwältin Maria Sabine Augstein in Bezug auf den Fall einer trans* Jugendlichen und ihrer Schule erstellt. Augstein empfiehlt folgende Herangehensweisen. Namensführung im Klassenbuch „a) Urkundenfälschung scheidet [...] aus, weil über die Person des Ausstellers der Urkunde nicht getäuscht wird; die Eintragung [...] erfolgt durch die/den […] Aussteller/in der Urkunde, nämlich den/die Klassenlehrer/in.“ In das Klassenbuch trägt der*die Lehrer*in selbst die Namen ein. Wenn er*sie von einer trans* Person den neuen Namen einträgt, wird dadurch niemand getäuscht, weil der*die Lehrer*in weiß, wen er*sie mit dem Namen meint.
S.Maurenbrecher
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Re: Name von Schüler/innen in SchILD - Transition

Beitrag von S.Maurenbrecher »

Wenn unter SchILD der gewählte Vorname und unter "weitere Vornamen" der offizielle Name verwendet wird, dürfte es doch eigentlich kein Problem geben? So ist der offizielle Name in der Datenbank vermerkt und kann zugeordnet werden. Und für die Klassenlisten etc. wird der neu gewählte Name verwendet.
GE Schwerte
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Re: Name von Schüler/innen in SchILD - Transition

Beitrag von GE Schwerte »

Ich hatte hier viewtopic.php?f=16&t=4907&p=28768
bereits auf die Vorgehensweise nach Hochschulrektorenkonferenz hingewiesen.

Und Ich halte die Methode mit "Vorname=neuer Name" und "weiterer Vorname=alter Name" für eine gute Idee.
Für die betreffende Person ist das ohnehin kein einfacher Schritt, da sollte man nicht noch unnötig Hindernisse aufbauen.
Irgendwann wird das mit Gerichtsbeschluss offiziell, dann müssen Sie die alten Unterlagen ändern.
Dann brauchen sie in Schild nur noch das Feld "weitere Vornamen" mit dem alten Namen zu leeren.
S.Maurenbrecher
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Re: Name von Schüler/innen in SchILD - Transition

Beitrag von S.Maurenbrecher »

GE Schwerte hat geschrieben: Montag 19. Juni 2023, 23:03 Ich hatte hier viewtopic.php?f=16&t=4907&p=28768
bereits auf die Vorgehensweise nach Hochschulrektorenkonferenz hingewiesen.

Und Ich halte die Methode mit "Vorname=neuer Name" und "weiterer Vorname=alter Name" für eine gute Idee.
Für die betreffende Person ist das ohnehin kein einfacher Schritt, da sollte man nicht noch unnötig Hindernisse aufbauen.
Irgendwann wird das mit Gerichtsbeschluss offiziell, dann müssen Sie die alten Unterlagen ändern.
Dann brauchen sie in Schild nur noch das Feld "weitere Vornamen" mit dem alten Namen zu leeren.
Vielen Dank für die Antwort! Ich hatte in der Suche alle möglichen Suchbegriffe eingegeben, aber den Eintrag leider nicht mehr gefunden. Ich konnte mich da noch grob dran erinnern..

Bis dato war ich auch immer der Meinung, dass auf dem Zeugnis der Name des Personalausweises stehen muss. Aber das war anscheinend eine Fehlinformation. Ich denke auch, dass wir da schnell eine einheitliche Lösung für alle Schulen finden sollten. Gerade wenn Schüler/innen neu in eine Klasse kommen, führt das ja leider häufig zu sehr unangenehmen Situationen, die eigentlich nicht notwendig sind.

Zu dem DGTI Ergänzungsausweis habe ich auch eine interessante Information gefunden:
Der dgti-Ergänzungsausweis ist ein standardisiertes Ausweispapier, das alle selbstgewählten personenbezogenen Daten (Vorname, Pronomen und Geschlecht) dokumentiert und ein aktuelles Passfoto zeigt. Bei sämtlichen Innenministerien, bei der Polizei, vielen Behörden, Banken, Universitäten, Versicherungen und anderen Stellen ist er bekannt und akzeptiert. Dort, wo dies noch nicht der Fall ist, hilft ein QR-Code auf dem Ausweis weiter.

Der Ergänzungsausweis wird von der dgti e. V. herausgegeben und dient der Verhinderung der Diskriminierung von Amtswegen. Er unterstützt den nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 1833/95 gültigen Anspruch auf Anrede im bewussten und erklärten Geschlecht sowie selbstgewählten Vornamen in der Kommunikation mit staatlichen Organen.
Damit wäre die Lage zumindest bei dem Fall meines Schülers geklärt.

Nichtsdestotrotz muss da eine Gesamtlösung her, auch für Schüler/innen, die die Transition gerade erst beginnen.
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