Abitur nicht bestanden - wie setzt man die restlichen Prüfungen ab?

Alles, was zur Sek2 passt.

Moderatoren: Raffenberg, A. Schüller, Pfotenhauer

Antworten
W. Friedrich
Beiträge: 43
Registriert: Mittwoch 13. Februar 2019, 20:46
Schulform: Gymnasium

Abitur nicht bestanden - wie setzt man die restlichen Prüfungen ab?

Beitrag von W. Friedrich »

Hallo zusammen,

wie verbuche ich den Fall, dass ein Schüler die Abiturprüfung nicht mehr bestehen kann und demzufolgen die 3. Bestehensprüfung abgesetzt wird, korrekt in SchILD ein?

Wenn ich die 3. Prüfung rausnehme, berechnet SchILD das Gesamtergebnis nicht mit dem Hinweis, die Abiturleistungen seien unvollständig. Eine fiktive Note einzugeben, wäre aber auch nicht richtig, und um einen freiwilligen Rücktritt handelt es sich auch nicht.

Mehr Eingabemöglichkeiten gibt es aber nicht - oder übersehe ich irgendetwas?

Viele Grüße
W. Friedrich
D.Jakel
Beiträge: 854
Registriert: Sonntag 2. Dezember 2018, 18:13
Schulform: Gymnasium

Re: Abitur nicht bestanden - wie setzt man die restlichen Prüfungen ab?

Beitrag von D.Jakel »

Guten Tag, ich würde trotzdem die Note "0" eintragen. Darüber hinaus würde ich das im Protokoll des ZAA vermerken. Wichtig für Schild ist ja nur, dass die Prüfung nicht bestanden ist, Sie können ggf. einen Vermerk machen, wenn Sie sich später an die genauen Umstände erinnern möchten.
mfG, D.Jakel
W. Friedrich
Beiträge: 43
Registriert: Mittwoch 13. Februar 2019, 20:46
Schulform: Gymnasium

Re: Abitur nicht bestanden - wie setzt man die restlichen Prüfungen ab?

Beitrag von W. Friedrich »

Vielen Dank,

ich glaube, zurückliegend habe ich es auch so gemacht, aber hier wäre eine entsprechende Programmierung von SchILD doch wohl sinnvoll, oder?

Viele Grüße
W. Friedrich
D.Jakel
Beiträge: 854
Registriert: Sonntag 2. Dezember 2018, 18:13
Schulform: Gymnasium

Re: Abitur nicht bestanden - wie setzt man die restlichen Prüfungen ab?

Beitrag von D.Jakel »

Wahrscheinlich steht der Aufwand nicht im Verhältnis zum Nutzen. 8-)
mfG, D.Jakel
Antworten

Zurück zu „Sekundarstufe II“