Einführung 2. Fremdsprache im Weiterbildungskolleg
Verfasst: Montag 15. April 2019, 09:32
Hallo zusammen!
Ich hätte zwei Fragen zur Einführung in die 2. Fremdsprache:
1. Lt. § 34,3-4 APO-WBK muss ein Studierender die Belegung einer 2. FS beim Eintritt in die Bildungsgänge Abendgymnasium oder Kolleg nachweisen, oder lt. Abs. 4 nachholen. Das gilt m.E. nach auch für den schulischen Teil der Fachhochschulreife. Schild sagt aber bei Berechnungen immer, wenn die Einf. 2. FS nicht erfüllt ist, dass nur FHR möglich ist. Ist das noch ein Relikt aus alten Zeiten oder ist die Einführung in die 2. FS nicht klar geregelt? Genau genommen ist Schild hier falsch, d.h. auch für die FHR muss eine Einführung in die 2. FS nachgewiesen werden.
2. Wie gehen die Kolleginnen und Kollegen der WBKs mit B1 in den Zeugnissen der FOR beim Eintritt ins WBK um? Ist B1 gleichbedeutend mit Einführung in die 2. FS? Ich denke eigentlich ja. Oder hat jemand einmal beim Schulministerium nachgefragt?
Vielen Dank für die Antworten und viele Grüße
Thomas Schindler
Ich hätte zwei Fragen zur Einführung in die 2. Fremdsprache:
1. Lt. § 34,3-4 APO-WBK muss ein Studierender die Belegung einer 2. FS beim Eintritt in die Bildungsgänge Abendgymnasium oder Kolleg nachweisen, oder lt. Abs. 4 nachholen. Das gilt m.E. nach auch für den schulischen Teil der Fachhochschulreife. Schild sagt aber bei Berechnungen immer, wenn die Einf. 2. FS nicht erfüllt ist, dass nur FHR möglich ist. Ist das noch ein Relikt aus alten Zeiten oder ist die Einführung in die 2. FS nicht klar geregelt? Genau genommen ist Schild hier falsch, d.h. auch für die FHR muss eine Einführung in die 2. FS nachgewiesen werden.
2. Wie gehen die Kolleginnen und Kollegen der WBKs mit B1 in den Zeugnissen der FOR beim Eintritt ins WBK um? Ist B1 gleichbedeutend mit Einführung in die 2. FS? Ich denke eigentlich ja. Oder hat jemand einmal beim Schulministerium nachgefragt?
Vielen Dank für die Antworten und viele Grüße
Thomas Schindler